open menu

von: Rechtsreferendarin Leo Kamps

Im Strafrecht spielen oft die Zeugenaussagen eine entscheidende Rolle in der Verteidigungstaktik. Insbesondere bei dem Vorwurf eines Sexualdeliktes kommt es auf die Glaubhaftigkeit der oftmals einzigen Belastungszeugin/Belastungszeugen an. Häufig sind Strafverteidiger:innen mit der Situation konfrontiert, dass Zeugen und Zeuginnen ihre Erlebnisse in einer langjährigen Therapie aufgearbeitet haben. In solchen Fällen ist die Unterscheidung zwischen dem tatsächlich erlebtem und der scheinbaren Erinnerung an eine traumatische Erfahrung schwierig.  

In einem kurzen YouTube Video hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zum Thema Aussagepsychologie einen spannenden Beitrag veröffentlicht.

 

Wie kommt eine Scheinerinnerung zu Stande?

Viele Traumata beruhen auf verdrängten Erinnerungen, die zum Teil viele Jahre zurückliegen. Um diese Traumata aufzuarbeiten forschen Therapeuten gemeinsam mit ihren Patienten nach den verdrängten Erinnerungen. In solchen Fällen wird regelmäßig auch sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch in der Vergangenheit geforscht. In diesem Prozess können vermeintliche Erinnerungen entstehen, die sich auf diese Weise nicht zugetragen haben. Insbesondere wenn im Erwachsenenalter Kindheitstraumata aufgearbeitet werden, kann es dazu kommen, dass die vermeintlichen Opfer subjektiv von dem nicht erlebten Trauma überzeugt sind.  

 

Wie kann eine Scheinerinnerung widerlegt werden?

Es ist schwierig Scheinerinnerungen von echten Erinnerungen zu unterscheiden. Oftmals sind die Aussagen qualitativ hochwertig, gerade weil die vermeintliche Erinnerung mit der Hilfe eines Therapeuten/einer Therapeutin gemeinsam aufgearbeitet wurde. Der BGH stellt deshalb hohe Anforderungen an die Verneinung von Scheinerinnerungen. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Zeugin/der Zeuge suggestiven Einflüssen unterlag oder es müssen weitere Beweismittel angeführt werden müssen, welche die Wahrheit der Aussage belegen können.  

Viele Staatsanwaltschaften sind jedoch voreingenommen und gewähren nur allzu gerne einen „Opferkredit“; sie schenken dem Anzeigenerstatter/ der Anzeigenersattterin vorschnell Glauben. Defensio-Strafverteidigung unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig setzt in diesen Fällen mit einer aussagepsychologischen Analyse an. Häufig kann mit dezidierte Aktenauswertung und Aussageanalyse eine Schutzschrift gefertigt werden, mit der eine Anklage, öffentliche Verhandlung und Verurteilung verhindert werden kann.