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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Sexualstrafecht – eine eigenständige Materie

 

Das Sexualstrafrecht ist ein komplexes und eigenständiges Sondergebiet des Strafrechts, das spezialisierte Kenntnisse in rechtlicher aber vor allem in aussagepsychologischer Hinsicht erfordert. Die verschiedenen Vorwürfe lassen sich in folgende Deliktsgruppen unterteilen:

 

Kompetenzfelder im Sexualstrafrecht

Zu den Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hennig und Thum im Sexualstrafrecht gehören insbesondere folgende nicht abschließende Konstellationen:

  • schriftliche Anträge gerichtet auf die Einstellung des Verfahrens einschließlich umfassender aussagepsychologischer Analyse (Verhinderung von Gerichtsverhandlungen) [» Seite aufrufen]
  • Anträge auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens nach Anklageerhebung im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
  • Konfrontative Befragung von Belastungszeugen in der Hauptverhandlung im Sexualstrafrecht
  • Erwirken von Freisprüchen in der Hauptverhandlung im Sexualstrafrecht
  • Strafmaßverteidigung in Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht
  • Einholung von Sachverständigengutachten zur Aussagepsychologie
  • Einholung methodenkritischer Gutachten bei bestehenden negativen Sachverständigengutachten
  • Strafrechtliche Berufung im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
  • Strafrechtliche Revision im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
 

Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.