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Hamburg: 040 548 01 381
Lübeck: 0451 879 291 75
Kiel: 0431 888 112 12
Hannover: 0511 999 788 82
Lüneburg: 04131 707 71 07
Bremen: 0421 221 598 94
Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Sexualstrafecht – eine eigenständige Materie
Das Sexualstrafrecht ist ein komplexes und eigenständiges Sondergebiet des Strafrechts, das spezialisierte Kenntnisse in rechtlicher aber vor allem in aussagepsychologischer Hinsicht erfordert. Die verschiedenen Vorwürfe lassen sich in folgende Deliktsgruppen unterteilen:
Kompetenzfelder im Sexualstrafrecht
Zu den Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hennig und Thum im Sexualstrafrecht gehören insbesondere folgende nicht abschließende Konstellationen:
- schriftliche Anträge gerichtet auf die Einstellung des Verfahrens einschließlich umfassender aussagepsychologischer Analyse (Verhinderung von Gerichtsverhandlungen) [» Seite aufrufen]
- Anträge auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens nach Anklageerhebung im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
- Konfrontative Befragung von Belastungszeugen in der Hauptverhandlung im Sexualstrafrecht
- Erwirken von Freisprüchen in der Hauptverhandlung im Sexualstrafrecht
- Strafmaßverteidigung in Hauptverhandlungen im Sexualstrafrecht
- Einholung von Sachverständigengutachten zur Aussagepsychologie
- Einholung methodenkritischer Gutachten bei bestehenden negativen Sachverständigengutachten
- Strafrechtliche Berufung im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
- Strafrechtliche Revision im Sexualstrafrecht [» Seite aufrufen]
Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen Gesprächstermin an unseren Standorten in Hamburg, Kiel, Lübeck, Hannover und Lüneburg.
Auch eine telefonische Erstberatung, insbesondere, wenn Sie nicht in Norddeutschland leben, ist möglich. Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.
Hamburg: 040 548 013 81
Lübeck: 0451 879 291 75
Kiel: 0431 888 112 12
Hannover: 0511 999 788 82
Lüneburg: 04131 707 71 07
Bremen: 0421 221 598 94
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