Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in
Bonn
Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.
Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
- Schneller persönlicher Termin in Bonn
- Besondere Spezialisierung im Sexualstrafrecht
- Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
- Fachanwälte für Strafrecht
- Langjährige Erfahrung & Expertise
- Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
- Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachanwalt für Strafrecht
Höchste Spezialisierung Strafrecht und Strafverteidigung
Langjährige Erfahrung und Expertise
Bundesweite Vertretung
Schnelle Termine vor Ort
Erstgespräch am Telefon möglich
Transparente Kosten
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Standort in Bonn.
1st Floor, Bornheimer Str. 127
53119 Bonn
E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Christian Albrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Justine Diebel
Strafverteidigerin
Christoph Grabitz
Strafverteidiger
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Bei Sexualstrafverfahren verteidigen Sie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht, sowie ihr Team von engagierten und professionellen Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen bundesweit, auch in der Region Bonn.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wegen einer Sexualstraftat erhalten? Dann kontaktieren Sie uns sofort. Wir stehen Ihnen zur Seite, unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Vor allem bei Aussage gegen Aussage Situationen, die es im Sexualstrafrecht häufig gibt, ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein gefragter Experte auf Bundesebene. Hier finden Sie eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.
Bitte beherzigen Sie: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Etwas, das nicht geschehen ist, kann nicht bewiesen werden. Es gilt nun Akteneinsicht zu beantragen und die belastende Aussage hinsichtlich aussageanalytischer Gesichtspunkte zu begutachten und zu hinterfragen. Häufig gelingt es uns bereits dadurch, eine stressige und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Es ist nicht sicher, dass die Ermittlungsbehörden Sie als unschuldig betrachten, auch wenn Sie selbst von Ihrer Unschuld überzeugt sind. In den letzten Jahren konnten wir in Sexualstrafverfahren bundesweit, auch in Nordrhein-Westfalen, durch individuelle Anträge eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine drohende Eintragung in das Führungszeugnis verhindern. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Missbrauch und Vergewaltigung.
Höchste Spezialisierung!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Nur ein Experte im Sexualstrafrecht, mit tiefem Verständnis der Tatbestände und einer hohen Kompetenz in Aussagepsychologie, kann erfolgreich und entschlossen für die Unschuldsvermutung kämpfen. Mit belastbaren Argumenten können wir den Druck auf die Staatsanwaltschaft erhöhen, was oft zur Einstellung mangels Tatverdacht auch bei schwerwiegenden Vorwürfen führt.“
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
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