In Bonn an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Bonn an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
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Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
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Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Bonn
Bei Sexualstrafverfahren verteidigen Sie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht, sowie ihr Team von engagierten und professionellen Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen bundesweit, auch in der Region Bonn.
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wegen einer Sexualstraftat erhalten? Dann kontaktieren Sie uns sofort. Wir stehen Ihnen zur Seite, unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Vor allem bei Aussage gegen Aussage Situationen, die es im Sexualstrafrecht häufig gibt, ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein gefragter Experte auf Bundesebene. Hier finden Sie eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.
Bitte beherzigen Sie: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Etwas, das nicht geschehen ist, kann nicht bewiesen werden. Es gilt nun Akteneinsicht zu beantragen und die belastende Aussage hinsichtlich aussageanalytischer Gesichtspunkte zu begutachten und zu hinterfragen. Häufig gelingt es uns bereits dadurch, eine stressige und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Es ist nicht sicher, dass die Ermittlungsbehörden Sie als unschuldig betrachten, auch wenn Sie selbst von Ihrer Unschuld überzeugt sind. In den letzten Jahren konnten wir in Sexualstrafverfahren bundesweit, auch in Nordrhein-Westfalen, durch individuelle Anträge eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine drohende Eintragung in das Führungszeugnis verhindern. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Missbrauch und Vergewaltigung.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Nur ein Experte im Sexualstrafrecht, mit tiefem Verständnis der Tatbestände und einer hohen Kompetenz in Aussagepsychologie, kann erfolgreich und entschlossen für die Unschuldsvermutung kämpfen. Mit belastbaren Argumenten können wir den Druck auf die Staatsanwaltschaft erhöhen, was oft zur Einstellung mangels Tatverdacht auch bei schwerwiegenden Vorwürfen führt.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
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