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In Bonn an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Bonn an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Standort in Bonn.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Bonn

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Bei Sexualstrafverfahren verteidigen Sie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht, sowie ihr Team von engagierten und professionellen Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen bundesweit, auch in der Region Bonn.

Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wegen einer Sexualstraftat erhalten? Dann kontaktieren Sie uns sofort. Wir stehen Ihnen zur Seite, unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Vor allem bei Aussage gegen Aussage Situationen, die es im Sexualstrafrecht häufig gibt, ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein gefragter Experte auf Bundesebene. Hier finden Sie eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.

Bitte beherzigen Sie: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Etwas, das nicht geschehen ist, kann nicht bewiesen werden. Es gilt nun Akteneinsicht zu beantragen und die belastende Aussage hinsichtlich aussageanalytischer Gesichtspunkte zu begutachten und zu hinterfragen. Häufig gelingt es uns bereits dadurch, eine stressige und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Noch am Tag Ihres Anrufs sagen wir den Vorladungstermin bei der Polizei ab und beantragen für Sie Akteneinsicht.

Es ist nicht sicher, dass die Ermittlungsbehörden Sie als unschuldig betrachten, auch wenn Sie selbst von Ihrer Unschuld überzeugt sind. In den letzten Jahren konnten wir in Sexualstrafverfahren bundesweit, auch in Nordrhein-Westfalen, durch individuelle Anträge eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine drohende Eintragung in das Führungszeugnis verhindern. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Missbrauch und Vergewaltigung.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Nur ein Experte im Sexualstrafrecht, mit tiefem Verständnis der Tatbestände und einer hohen Kompetenz in Aussagepsychologie, kann erfolgreich und entschlossen für die Unschuldsvermutung kämpfen. Mit belastbaren Argumenten können wir den Druck auf die Staatsanwaltschaft erhöhen, was oft zur Einstellung mangels Tatverdacht auch bei schwerwiegenden Vorwürfen führt.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Wenn eine Gerichtsverhandlung nicht zu verhindern ist, kämpfen wir selbstverständlich auch vor Gericht für Sie. Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bonn anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
  • Landgericht Köln
  • Landgericht Bonn
  • Landgericht Aachen
  • Amtsgericht Bonn
  • Amtsgericht Euskirchen
  • Amtsgericht Waldbröl
  • Amtsgericht Rheinsbach
  • Amtsgericht Siegburg
  • Amtsgericht Königswinter