Für uns bedeutet jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.
- Schneller persönlicher Termin in Frankfurt am Main und ganz Hessen
- Besondere Spezialisierung im Sexualstrafrecht
- Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
- Fachanwälte für Strafrecht
- Langjährige Erfahrung & Expertise
- Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
- Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden
Schneller persönlicher Termin
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Zentrale Telefonannahme für Hessen:
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für
Strafrecht
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Christian Albrecht
Fachanwalt für
Strafrecht
Christian Albrecht
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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen bei Sexualstrafsachen bundesweit, auch in der Metropolregion Frankfurt am Main.
Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Man kann nicht beweisen, dass etwas nicht passiert ist. Vielmehr muss nach Akteneinsicht die belastende Aussage analysiert werden. Häufig können wir mittels Aussageanalyse eine Anklage und damit eine Strafe und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern.
Gerade wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird.
In den vergangenen Jahren konnten wir bundeweit und auch in Hessen Sexualstrafverfahren durch einen umfangreichen Antrag und/ oder mündliche Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine Eintragung im Führungszeugnis abwenden. Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch und Vergewaltigung.
Christoph Grabitz
Strafverteidiger
Christoph Grabitz
Strafverteidiger

Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Nur wer hochspezialisiert im Sexualstrafrecht arbeitete, die Feinheiten der Tatbestände beherrscht und ein Profi der Aussagepsychologie ist, kann in diesen Verfahren erfolgreich und unnachgiebig für die Unschuldsvermutung kämpfen. Mit sehr gut begründeten Schriftsätzen können wir eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft aufbauen, die häufig dazu führt, dass das Verfahren auch bei schwersten Vorwürfen eingestellt („Freispruch im Ermittlungsverfahren“) wird.“
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie eine Staatsanwaltschaft in Hessen (Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden) anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Frankfurt
- Landgericht Darmstadt
- Landgericht Gießen
- Landgericht Hanau
- Landgericht Kassel
- Landgericht Limburg
- Landgericht Marburg
- Landgericht Wiesbaden
- Amtsgericht Frankfurt
- Amtsgericht Bad Homburg
- Amtsgericht Königstein
- Amtsgericht Bensheim
- Amtsgericht Darmstadt
- Amtsgericht Dieburg
- Amtsgericht Fürth
- Amtsgericht Groß-Gerau
- Amtsgericht Lampertheim
- Amtsgericht Langen
- Amtsgericht Michelstadt
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Amtsgericht Rüsselsheim
- Amtsgericht Seligenstadt
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Amtsgericht Fulda
- Amtsgericht Hünfeld
- Amtsgericht Asfeld
- Amtsgericht Büdingen
- Amtsgericht Friedberg
- Amtsgericht Gießen
- Amtsgericht Gelnhausen
- Amtsgericht Hanau
- Amtsgericht Eschwege
- Amtsgericht Fritzlar
- Amtsgericht Kassel
- Amtsgericht Korbach
- Amtsgericht Melsungen
- Amtsgericht Dillenburg
- Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
- Amtsgericht Weilburg
- Amtsgericht Wetzlar
- Amtsgericht Biedenkopf
- Amtsgericht Frankenberg
- Amtsgericht Kirchhain
- Amtsgericht Marburg
- Amtsgericht Schwalmstadt
- Amtsgericht Bad Schwalbach
- Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
- Amtsgericht Idstein
- Amtsgericht Wiesbaden