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In Hessen an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

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Was Mandanten über
uns sagen

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Zentrale Telefonannahme für Hessen:

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in ganz Hessen

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

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Oliver Moro

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Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen bei Sexualstrafsachen bundesweit, auch in der Metropolregion Frankfurt am Main.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat durch die Polizei in Hessen in ihrem Briefkasten vorfinden, kontaktieren Sie uns umgehend. Wir stehen an Ihrer Seite, ob schuldig oder unschuldig. Insbesondere bei Aussage gegen Aussage Situationen und Falschbeschuldigungen ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein bundesweit gefragter Experte.

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Man kann nicht beweisen, dass etwas nicht passiert ist. Vielmehr muss nach Akteneinsicht die belastende Aussage analysiert werden. Häufig können wir mittels Aussageanalyse eine Anklage und damit eine Strafe und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern.

Noch am Tag Ihres Anrufs können wir den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Gerade wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird.

In den vergangenen Jahren konnten wir bundesweit und auch in Hessen Sexualstrafverfahren durch einen umfangreichen Antrag und/ oder mündliche Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine Eintragung im Führungszeugnis abwenden. Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht finden Sie hier.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Nur wer hochspezialisiert im Sexualstrafrecht arbeitete, die Feinheiten der Tatbestände beherrscht und ein Profi der Aussagepsychologie ist, kann in diesen Verfahren erfolgreich und unnachgiebig für die Unschuldsvermutung kämpfen. Mit sehr gut begründeten Schriftsätzen können wir eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft aufbauen, die häufig dazu führt, dass das Verfahren auch bei schwersten Vorwürfen eingestellt („Freispruch im Ermittlungsverfahren“) wird.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie eine Staatsanwaltschaft in Hessen (Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden) anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
  • Landgericht Frankfurt
  • Landgericht Darmstadt
  • Landgericht Gießen
  • Landgericht Hanau
  • Landgericht Kassel
  • Landgericht Limburg
  • Landgericht Marburg
  • Landgericht Wiesbaden
  • Amtsgericht Frankfurt
  • Amtsgericht Bad Homburg
  • Amtsgericht Königstein
  • Amtsgericht Bensheim
  • Amtsgericht Darmstadt
  • Amtsgericht Dieburg
  • Amtsgericht Fürth
  • Amtsgericht Groß-Gerau
  • Amtsgericht Lampertheim
  • Amtsgericht Langen
  • Amtsgericht Michelstadt
  • Amtsgericht Offenbach am Main
  • Amtsgericht Rüsselsheim
  • Amtsgericht Seligenstadt
  • Amtsgericht Bad Hersfeld
  • Amtsgericht Fulda
  • Amtsgericht Hünfeld
  • Amtsgericht Asfeld
  • Amtsgericht Büdingen
  • Amtsgericht Friedberg
  • Amtsgericht Gießen
  • Amtsgericht Gelnhausen
  • Amtsgericht Hanau
  • Amtsgericht Eschwege
  • Amtsgericht Fritzlar
  • Amtsgericht Kassel
  • Amtsgericht Korbach
  • Amtsgericht Melsungen
  • Amtsgericht Dillenburg
  • Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
  • Amtsgericht Weilburg
  • Amtsgericht Wetzlar
  • Amtsgericht Biedenkopf
  • Amtsgericht Frankenberg
  • Amtsgericht Kirchhain
  • Amtsgericht Marburg
  • Amtsgericht Schwalmstadt
  • Amtsgericht Bad Schwalbach
  • Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
  • Amtsgericht Idstein
  • Amtsgericht Wiesbaden