In Köln an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Köln an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

1206 Bewertungen
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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Kölner Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Köln
Das Defensio-Verteidigerteam unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht, verteidigen bei Sexualstrafsachen in Köln und bundesweit. Unser Standort in Köln befindet sich zentral in der Innenstadt und stellt somit unser Zentrum für Strafverteidigung in Nord-Rhein-Westfalen dar. Dort stehen wir Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Köln oder Umgebung erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation.
Auch wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird. Diese haben Sie offenbar schon als Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat in Köln eingeordnet.
Durch eine individuelle Verteidigungsstrategie und einen umfangreichen Antrag, konnten wir bereits bei einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren eine Gerichtsverhandlung und damit eine Eintragung ins Führungszeugnis abwenden.
Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch. Mit der entsprechenden Kenntnis zur Aussagepsychologie und zu den Tatbeständen des Sexualstrafrechts streiten wir unnachgiebig für die Unschuldsvermutung. Bei rechtzeitiger Einschaltung eines Strafverteidigers oder einer Strafverteidigerin können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Mit entsprechenden Schriftsätzen kann auch bei schwersten Vorwürfen das Verfahren zur Einstellung gebracht werden. Wir können bereits auf eine Vielzahl von erfolgreich verteidigten Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken. Eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht finden Sie hier.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Köln gehört zu den wichtigsten Standorten im Raum Nord-Rhein-Westfalen und auch hier sind wir auf Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir betreuen bundesweit eine Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Daher können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere Expertise in diesem Gebiet vertrauen. Wir entwickeln für Sie eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie und können so in vielen Fällen eine Gerichtsverhandlung verhindern.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Köln anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Köln anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Köln
- Amtsgericht Bergheim
- Amtsgericht Bergisch Gladbach
- Amtsgericht Brühl
- Amtsgericht Gummersbach
- Amtsgericht Kerpen
- Amtsgericht Köln
- Amtsgericht Leverkusen
- Amtsgericht Wermelskirchen
- Amtsgericht Wipperfürth
Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Pulheim
Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath, Rösrath
Brühl, Erftstadt, Hürth, Wesseling
Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide, Wiehl
Kerpen, Frechen
Kreisfreie Stadt Köln
Kreisfreie Stadt Leverkusen, Burscheid, Leichlingen (Rheinland)
Wermelskirchen
Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald, Wipperfürth