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In Osnabrück an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Osnabrück an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Osnabrücker Standort.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Osnabrück

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Das Defensio-Verteidigerteam unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vertritt Sie in Osnabrück. Fachanwalt für Strafrecht Moro aus unserem Team ist gebürtiger Osnabrücker und wie die meisten Strafverteidiger in unserem Team insbesondere auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.

Sobald Sie eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat von der Polizei aus Osnabrück, Rheine, Emsdetten, Ibbenbüren, Bramsche oder Bad Oyenhausen erhalten haben, können Sie sich bei uns melden und erhalten auf Wunsch einen schnellen persönlichen Termin zentral in der Innenstadtlage von Osnabrück.

Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei, sondern machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Auch und gerade, wenn Sie unschuldig sind. Wir sagen den Vorladungstermin bei der Polizei ab und beantragen Akteneinsicht.

Was zeichnet uns aus?

Wir setzen alles daran, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Mit gut begründeten, aussagepsychologisch fundierten Schutzschriften erzeugen wir eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft, um diese zur Einstellung zu bewegen. Vielfach können wir so eine Anklage und damit eine öffentliche und belastenden Gerichtsverhandlung verhindern. Sie können unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht hier einsehen.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat reißt den meisten Menschen den Boden unter den Füßen weg. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir sind für Sie da. Wir werden alles dafür tun Ihnen die Last des Strafverfahrens zu nehmen. Ziel ist es eine Gerichtsverhandlung durch gute Argumentation zu verhindern – die Juristen sprechen von einer Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Osnabrück anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Osnabrück anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Landgericht Osnabrück
  • Amtsgericht Osnabrück
Im Umkreis Osnabrück sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
  • Amtsgericht Bad Iburg
  • Amtsgericht Bersenbrück
  • Amtsgericht Lingen
  • Amtsgericht Meppen
  • Amtsgericht Nordhorn
  • Amtsgericht Papenburg