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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

 

Nachfolgend haben wir Ihnen alle entscheidenden Informationen zusammengestellt, die Sie beim Vorwurf einer Sexualstraftat kennen sollten. Zudem stellen wir die Maximen unser Arbeit dar und geben Ihnen wertvolle Hintergrundinformationen zum Sexualstrafrecht an die Hand.

 

Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen Gesprächstermin an unseren Standorten in Hamburg, Kiel, Lübeck, Hannover und Lüneburg.

Auch eine telefonische Erstberatung, insbesondere, wenn Sie nicht in Norddeutschland leben, ist möglich. Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.