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In Dortmund an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Dortmund an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Dortmunder Standort.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Dortmund

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Das Defensio-Verteidigerteam unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht vertritt Sie in Dortmund und ganz Nordrhein-Westfalen.

Sobald Sie eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat von der Polizei aus Dortmund, Bochum Witten, Herne, Lünen, Recklinghausen oder Castrop-Rauxel erhalten haben, können Sie sich bei uns melden und erhalten auf Wunsch einen schnellen persönlichen Termin im Herzen der Dortmunder Innenstadt.

Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage! Insbesondere nicht, wenn Sie unschuldig sind. Wir sagen den Vorladungstermin bei der Polizei ab und beantragen Akteneinsicht.

Unsere Methode „Gerichtsverhandlung durch Einstellung“ verhindern hat sich bundesweit bewährt. Mit gut begründeten Schutzschriften und einer aussagepsychologischen Analyse beantragen wir bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Hier finden Sie eine Auswahl unserer aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht. Diese Einstellungsanträge erstellen wir in enger und individueller Abstimmung mit unseren Mandanten. Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts ohne öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht muss gerade im Sexualstrafrecht das oberste Ziel sein.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat reißt den meisten Menschen den Boden unter den Füßen weg. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir sind für Sie da. Wir werden alles dafür tun Ihnen die Last des Strafverfahrens zu nehmen. Ziel ist es eine Gerichtsverhandlung durch gute Argumentation zu verhindern – die Juristen sprechen von einer Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Dortmund anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Dortmund anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Landgericht Dortmund
Im Umkreis Dortmund sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
  • Amtsgericht Hamm
  • Amtsgericht Lünen
  • Amtsgericht Unna
  • Amtsgericht Kamen
  • Amtsgericht Castrop-Rauxel