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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Was zeichnet einen guten Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat aus?

 

Das Sexualstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen im Strafrecht. Nur ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen die bestmögliche Verteidigung bieten.

Chance auf Verhinderung einer Gerichtsverhandlung nutzen!

 

Exzellente Fachkenntnisse

Exzellente rechtliche Kenntnisse im Sexualstrafrecht und in der Aussagepsychologie sind zwingend: Insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es darauf an, die Schwächen der Belastungsaussage, idealerweise schon im Vorverfahren, also im Ermittlungsverfahren durch eine schriftliche Stellungnahme (Einstellungsantrag, Schutzschrift) ausführlich darzulegen. Dabei sollte stets die entsprechende Rechtsprechung und Literatur zitiert sein. Wichtig ist es die Aussage dezidiert zu analysieren und zu begründen, warum diese nicht erlebnisbasiert ist. Dies setzt ständige Fortbildung und jahrelange Erfahrung voraus.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig  und sein Verteidigerteam hatten in den vergangenen Jahren über derartige Anträge bereits häufig den Erfolg der Einstellung mangels Tatverdacht zu verbuchen. Durch einen solchen „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ wird eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert. Zur Vita von Rechtsanwalt Dr. Hennig, der als Landesbester seine große Staatsprüfung abschloss, lesen hier mehr.

Absolute Diskretion: Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

In wohl keinem Gebiet erlangt diese berufsrechtliche Regel so große Bedeutung wie bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen. Für uns ist Diskretion und die Geheimhaltung des Strafverfahrens vor Dritten oberstes Gebot.

Professionalität und Hartnäckigkeit

Wenn eine Anklage bereits zur Hauptverhandlung zugelassen ist, hat das Gericht damit kundgetan, dass es eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Nur mit absolut einseitiger Interessenvertretung, Erfahrung sowie Hartnäckigkeit sind Gerichte von Ihrer Verurteilungsabsicht abzubringen. Rechtsanwälte, die dann einen „Kuschelkurs“ fahren und stets auf Harmonie mit dem Gericht aus sind, werden dieses Ziel nicht erreichen können.

Wir sind ausschließlich dem Mandanteninteresse verpflichtet und kämpfen, wenn schriftlich die Einstellung des Verfahrens nicht erwirkt werden kann, auch in der Hauptverhandlung parteiisch und unnachgiebig für das von unseren Mandanten vorgegebene Ziel.

Taktik und Gespür

Das Verteidigungsziel wird durch den Mandanten vorgegeben. Bei Entwicklung der Verteidigungsstrategie kommt es auf Erfahrung, Gespür und taktische Raffinesse an. In vielen Fällen ist es wichtig Zeugen in der Hauptverhandlung konfrontativ zu befragen. Genauso bedeutsam aber kann es sein, zum passenden Zeitpunkt eben keine Frage mehr zu stellen und konsensual den Prozess zu führen. Wir wissen, in welchen Situationen durch geeignete Fragen oder Beanstandungen von Fragen des Gerichts zu reagieren ist; ebenso wann über Beweisanträge Prozessstoff in die Hauptverhandlung eingeführt werden muss.

Begeisterung, Leidenschaft und Mut

Engagierte Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren setzt Begeisterung für den Kampf im Sinne der Unschuldsvermutung, Freude an aussagepsychologischer Analyse und den Mut zum selbstbewussten Auftreten gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Strafverteidiger Albrecht sowie alle Rechtsanwälte in unserem Team verkörpern diese Maximen in jedem kleinen und großen Sexualstrafverfahren.

Empathie und menschlicher Beistand

Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mandanten auch menschlich in der sehr belastenden Situation eines Sexualstrafverfahrens zur Seite zu stehen. Dazu gehört es, sich die Ängste anzuhören, realistisch über Chancen und Risiken aufzuklären und auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten als Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten zur Verfügung zu stehen.

Sie können gewiss sein, dass Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Albrecht sowie das gesamte Verteidigerteam Ihnen nicht nur rechtlich kompetent, sondern auch menschlich engagiert und empathisch in dieser schwierigen Lebenssituation zur Seite stehen.

Beste Strafverteidigung

Gerade im Sexualstrafrecht sind wir überzeugt von der Notwendigkeit höchster Spezialisierung. Ein guter Rechtsanwalt und auch ein guter Strafverteidiger sind noch lange nicht im Sexualstrafverfahren als gut zu bezeichnen.

Erforderlich sind dezidierte rechtliche Kenntnisse – auch zum umfassend reformierten Sexualstrafrecht sowie langjährige Erfahrung und Expertise in der Aussagepsychologie. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir aufgrund unserer Kompetenz, Spezialisierung und Erfahrung überzeugt sind, Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung zu bieten. Sie geben das Ziel vor und gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, die Ihren Bedürfnissen und dem konkreten Fall angepasst ist.

Dabei klären wir offen und ehrlich über alle Chancen und Risiken auf. Jeder Fall ist anders, insbesondere im Sexualstrafrecht, weshalb wir immer auf eine individuelle Lösung setzen.

Niemand kann genau sagen, wer der „beste Strafverteidiger“ ist oder was diesen ausmacht. Feststeht im Sexualstrafrecht aber, dass Erfahrung, Expertise, Unnachgiebigkeit, Akribie und absolute Diskretion entscheidende Qualitätsmaßstäbe sind. Zur langjährigen Erfahrung und Expertise von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig finden Sie hier weitere Informationen. Entscheidend ist letztlich das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Lernen Sie uns in einem Erstgespräch kennen und entscheiden selbst, ob dieses Vertrauen besteht.

 

Zahlreiche Bewertungen unserer Mandanten in erfolgreich geführten Strafverfahren finden Sie hier:

 


 

Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.