In Lübeck an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Lübeck an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

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Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Bremer Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Lübeck
Neben unserem Kanzleistandort in der Landeshauptstadt Kiel, verfügen wir über einen weiteren Standort in Schleswig-Holstein, nämlich in Lübeck. Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat durch die Polizei Lübeck erhalten haben oder aber in Lübeck oder im Raum Lübeck bei Ihnen durchsucht wurde, bieten wir Ihnen einen schnellen Vororttermin an unserem Standort nahe der Lübecker Altstadt an.
In den zurückliegenden Jahren konnten wir beim Vorwurf einer Sexualstraftat bundesweit aber auch im Lübecker Raum vielfach durch nur einen schriftlichen Antrag, die Einstellung des Verfahrens erwirken und damit die Staatsanwaltschaft doch noch von einer Anklage abhalten. Dies bedeutet auch, dass keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte und eine immer unangenehme und öffentliche Hauptverhandlung verhindert worden ist.
Ein solcher Einstellungsantrag oder auch Schutzschrift setzt entsprechende Spezialisierung und Expertise im Sexualstrafrecht voraus. Häufig kommt es auf einzelne Tatbestandsmerkmale und zielgenaue Argumentation an. Noch häufiger ist umfangreiche Erfahrung und Akribie in der Aussagepsychologie gefragt, um die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine belastende Aussage nicht tragfähig für die Anklageerhebung ist. Dies gilt umso mehr bei den komplizierten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, bei denen die Staatsanwaltschaft dazu neigt, dem Opfer vorschnell zu glauben. Dem muss gezielt und umfangreich entgegengetreten werden.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht stehen Ihnen im Sexualstrafverfahren in Lübeck jederzeit vertrauensvoll zur Seite.
Wir können bereits auf viele erfolgreich verteidigte Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken. Eine Auswahl an aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht finden Sie hier.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Egal, ob schuldig oder unschuldig. Mit mir können Sie, wenn Sie dies wollen, über alles reden. Wir werden versuchen, das gegen Sie gerichtete Strafverfahren unter Einsatz all unseres Wissens durch einen schriftlichen Antrag zur Einstellung zu bringen. Gemeinsam legen wir eine Verteidigungsstrategie fest.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
- Landgericht Lübeck
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