In Kiel an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Kiel an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

1206 Bewertungen
Bewertungen bei
www.google.com

595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Kieler Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Kiel & Flensburg
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist bestens in der schleswig-holsteinischen Hauptstadt vernetzt. Er hat in Kiel studiert und sein Referendariat unter anderem in einem Spezialdezernat für Sexualstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Kiel abgeleistet. Mehr zur Vita von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seine Expertise im Sexualstrafverfahren, lesen Sie hier.
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Kiel erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und machen keine Angaben zur Sache. Nur dann können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Dies gilt umso mehr, wenn Sie durch das spezialisierte Kriminalkommissariat in der Blumenstraße in Kiel eine solche Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat erhalten haben. Auch wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung in Kiel stattgefunden hat, können Sie uns umgehend beauftragen. Wir beantragen Akteneinsicht und sagen noch am selben Tage den Vernehmungstermin bei der Polizei ab.
Auch als unschuldige Person sollten Sie unbedingt keine Angaben zur Sache machen. Mit einem falschen Satz können Sie ein ungünstiges Indiz schaffen, ohne es zu merken oder aber ein einzelnes Tatbestandsmerkmal als unstreitig stellen, was ansonsten möglicherweise nur schwer nachweisbar gewesen wäre. Sie zerstören in aller Regel eine Vielzahl von Verteidigungschancen, wenn Sie sich auf ein Gespräch mit der Polizei einlassen, ohne die Ermittlungsakte zu kennen.
Die Staatsanwaltschaft Kiel verfügt über spezialisierte Dezernate im Sexualstrafrecht. Umso größer ist der Vorteil, dass Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vor vielen Jahren genau bei der Gegenseite tätig war und die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft von innen kennengelernt hat und insbesondere im Sexualstrafrecht. Wer nicht über die entsprechende Spezialisierung und Expertise in der Aussagepsychologie und im umfassend reformierten Sexualstrafrecht verfügt, kann regelmäßig nicht alle Verteidigungschancen ausloten. Unser Ansatz ist es stets jede Chance auf Einstellung des Verfahrens zur Abwendung einer Gerichtsverhandlung zu nutzen. Hier finden Sie eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Strafverteidigung ist Kampf für die Rechte unserer Mandanten. Dieser Kampf setzt Akribie, Kampfgeist und höchste fachliche Spezialisierung voraus.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
- Oberlandesgericht Schleswig
- Landgericht Flensburg
- Amtsgericht Flensburg
- Amtsgericht Husum
- Amtsgericht Niebüll
- Amtsgericht Schleswig
- Landgericht Kiel
- Amtsgericht Kiel
- Amtsgericht Plön
- Amtsgericht Eckernförde
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Neumünster
- Amtsgericht Rendsburg
- Amtsgericht Bad Segeberg
- Landgericht Itzehoe
- Amtsgericht Elmshorn
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Meldorf
- Amtsgericht Pinneberg