In Bremen an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Bremen an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
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Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

1206 Bewertungen
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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Bremer Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Bremen
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie das gesamte schlagkräftige Verteidigerteam stehen Ihnen für einen persönlichen Termin in unserem Bremer Standort im Herzen der Innenstadt, nahe bei den Gerichten, zur Verfügung.
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Bremen/Oldenburg oder Umgebung erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und lassen Sie von uns den Termin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.
Anschließend legen wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie fest. In einem schriftlichen Antrag können wir vielfach dezidiert die belastende Aussage angreifen und die besondere Rechtsprechung zur Aussagepsychologie für Sie geltend machen. In der Vergangenheit konnten wir in vielen Sexualstrafverfahren durch schriftliche Anträge, Gerichtsverhandlungen abwenden und die Einstellung des Verfahrens durchsetzen.
Bei uns erhalten Sie schnell einen persönlichen Termin in Bremen. Vorab können Sie auf Wunsch noch am selben Tag mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Albrecht sprechen. Wir können umgehend für Sie Akteneinsicht beantragen und den polizeilichen Vorladungstermin absagen. Wir können bereits viele Erfolge im Sexualstrafrecht verzeichnen. Eine Liste von Delikten und Erfolgen im Sexualstrafrecht finden Sie hier.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat reißt den meisten Menschen den Boden unter den Füßen weg. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir sind für Sie da. Wir werden alles dafür tun Ihnen die Last des Strafverfahrens zu nehmen. Ziel ist es eine Gerichtsverhandlung durch gute Argumentation zu verhindern – die Juristen sprechen von einer Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bremen anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bremen anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen-Blumenthal
- Amtsgericht Bremerhaven
Dies gilt natürlich auch für Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die zu folgenden Gerichten möglich sind:
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Amtsgericht Brake
- Amtsgericht Cloppenburg
- Amtsgericht Delmenhorst
- Amtsgericht Jever
- Amtsgericht Nordenham
- Amtsgericht Varel
- Amtsgericht Vechta
- Amtsgericht Westerstede
- Amtsgericht Wildeshausen
- Amtsgericht Wilhelmshaven