open menu
open menu

Diskrete Strafverteidigung bei Vorwürfen von Sexualstraftaten
ERFAHREN, SPEZIALISIERT, BUNDESWEIT

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Innerhalb von 24 Stunden für Sie da
Top Anwalt Zertifikat Zertifikat 2

Dr. Jonas Hennig

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
  • Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht – bundesweit

Diskrete Strafverteidigung bei Vorwürfen von Sexualstraftaten
ERFAHREN, SPEZIALISIERT, BUNDESWEIT

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Innerhalb von 24 Stunden für Sie da

Top Anwalt Zertifikat Zertifikat 2

Dr. Jonas Hennig

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
  • Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht – bundesweit
Z

Fachanwalt für Strafrecht

Z

Dozent für Straf- und Strafprozessrecht

Z

FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte), Fachanwaltsausbilder Strafrecht

Z

Fachautor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

Z

Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

Z

Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

Z

10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit

Z

Besondere Expertise Sexualstrafrecht und Revision

Z

Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Z

Schneller persönlicher Termin

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist Vertrauenssache und erfordert vollen Einsatz.

In keinem Gebiet des Strafrechts steht so viel auf dem Spiel wie im Sexualstrafrecht. Daher setzen wir alles daran, eine. Gerichtsverhandlung zu verhindern und das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Auch unsere Mandaten schätzen unser Engagement.

Je früher Sie sich im Verfahren melden, desto besser sind Ihre Verteidigungschancen!

Was Mandanten über uns sagen

{

D.P.

Einstellung erwirkt

Sehr angenehmer und beruhigener Umgang mit dem Mandanten. Hätte nie gedacht, wie in den Bewertungen beschrieben, dass Herr Dr. Hennig eine Verfahrungs Einstellung bei mir einwirken kann. Vielen Dank dafür.

{

B.K.

Kann man nur weiter empfehlen

Sehr sympathischer Anwalt, der alles zu meiner Zufriedenheit erledigt hat. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Vielen Danl für die Unterstützung.

{

Neele G.

Mega gut, zuverlässig und einfach klasse. Tollen Job gemacht mit Hingabe und vollem Einsatz.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

Bundesweit

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Wir verteidigen jeden Mandanten im Sexualstrafrecht absolut parteiisch, ohne Unterschied im Ansehen der Person und unabhängig vom Vorwurf. Wir kämpfen immer für das bestmögliche Ergebnis. Egal, ob schuldig oder unschuldig.

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Marcel Bartsch

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

dr-hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Wir verteidigen jeden Mandanten im Sexualstrafrecht absolut parteiisch, ohne Unterschied im Ansehen der Person und unabhängig vom Vorwurf. Wir kämpfen immer für das bestmögliche Ergebnis. Egal, ob schuldig oder unschuldig.

prof-gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

marcel-bartsch

Marcel Bartsch

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

Unsere Arbeitsweise

N

Öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern

In zahlreichen Fällen können wir allein durch einen umfangreich begründeten schriftlichen Antrag das Verfahren zur Einstellung bringen. So wird eine öffentliche Hauptverhandlung, Strafe und eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert.

N

Schneller Termin: Unverbindliches und persönliches Erstgespräch

Im unverbindlichen und persönlichen Erstgespräch (vor Ort, telefonisch oder via Video-Call) können wir eine erste Einschätzung vornehmen, Strategien aufzeigen und unmittelbar im Anschluss die Ermittlungsakte anfordern sowie einen Vorladungstermin absagen.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sexueller Missbrauch

  • Missbrauch von Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Personen.
  • Hohe Strafandrohungen, oft besonders komplexe Beweisführung

[weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

  • Erzwingen sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer Zwangslage
  • Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, bei schweren Fällen bis zu 10 Jahren

[weiterlesen]

Sexueller Übergriff

  • Körperliche Berührungen, vermeintlich gegen den Willen der betroffenen Person
  • Oft niedrigschwellige Vorwürfe mit weitreichenden Konsequenzen

[weiterlesen]

Vergewaltigung

  • Schwerste Form der Sexualstraftaten mit Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren
  • Häufig komplexe Beweislage in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren

[weiterlesen]

Kinderpornografie

  • Besitz, Verbreitung oder Herstellung kinderpornografischer Inhalte
  • Bereits geringste Mengen können zu Hausdurchsuchung und Anklage führen

[weiterlesen]

Heimliche Bildaufnahmen

  • Unerlaubte Foto- oder Videoaufnahmen in geschützten Bereichen
  • Besonders relevant bei Smartphone-Nutzung und sozialen Medien

[weiterlesen]

Höchste Spezialisierung, Fachkompetenz, unnachgiebiger Einsatz und absolute Diskretion

Das zeichnet die Arbeit von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Strafverteidiger-Team aus. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt seit vielen Jahren erfolgreich in Sexualstrafsachen. Seinen Abschluss machte er mit Doppelprädikat als Landesbester.

[zur Vita von Dr. Hennig]

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

“Geben Sie Ihr Sexualstrafverfahren in unsere professionellen und engagierten Hände und Sie werden erfahren, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie werden bereits hierdurch Mut und Kraft schöpfen.“

Was steht beim Vorwurf einer Sexualstraftat auf dem Spiel?

Bei Vorwürfen von Sexualstraftaten ist das Risiko einer Verurteilung trotz Unschuld besonders hoch. Die Konsequenzen können drastisch sein: 

  • Mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung sind möglich
  • Ihre berufliche Existenz ist gefährdet (Berufsverbote, Kündigung)
  • Sozialer Ruin – Familie und Freunde wenden sich ab
  • Lebenslange Folgen (Verlust der bürgerlichen Existenz oder Freiheit)– auch bei geringfügigen Vorwürfen

Was tun beim Vorwurf einer Sexualstraftat?

Sobald Sie erfahren, dass Ihnen eine Sexualstraftat (z. B. sexueller  Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder aber auch sexuelle Belästigung) vorgeworfen wird, ist sofortiges Handeln geboten. In der Regel erfahren Sie durch eine der folgenden Situationen, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Sexualstraftat gegen Sie führt:

  • Sie erhalten eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat
  • Sie erfahren vom Strafanzeigenerstatter/ der Strafanzeigenerstatterin, dass gegen Sie Anzeige erstattet wurde
  • Bei Ihnen findet eine Hausdurchsuchung statt
  • Sie werden festgenommen wegen eines Untersuchungshaftbefehls

Die wichtigste Regel in all diesen Fällen: Machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden! Dies gilt insbesondere beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Schweigen darf niemals gegen Sie verwendet werden. Alles, was Sie aber sagen kann verfälscht in die Ermittlungsakte gelangen und unterliegt der freien Würdigung durch die Strafverfolgungsbehörden.
Daher: Kontaktieren Sie einen Anwalt, der mit akribischem Einsatz für Sie und die Bewahrung Ihrer Freiheit kämpft.