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In Hannover an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Hannover an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Hannoveraner Standort.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Hannover

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht und ihr Team verteidigen bundesweit beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Der gebürtige Hannoveraner Strafverteidiger Dr. Hennig steht Ihnen auch beim Vorwurf einer Sexualstraftat in Hannover oder im Raum Hannover mit seiner langjährigen Expertise und Erfahrung zur Verfügung. Ebenfalls vertritt Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sie beim Vorwurf einer Straftat in Hannover und Umgebung.

Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat in Hannover (z. B. sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kinderpornografie) erhalten haben, sollten Sie umgehend einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger konsultieren. Machen Sie gegenüber Ermittlungsbeamten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und keinerlei Aussage. Wir können bei einem Sexualstrafverfahren bundesweit, also auch in Hannover, noch am selben Tag, den Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht beantragen.

In einem persönlichen Gespräch am Telefon oder auch gerne vor Ort in unserem Standort in der Königsstraße in Hannover, nahe bei den Gerichten, legen wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie fest. Idealerweise zielt diese auf die Einstellung des Strafverfahrens vor Anklageerhebung ab. Wir können bereits auf eine Vielzahl von erfolgreich verteidigten Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken. Hier finden Sie eine Auswahl von unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.

Hannover verfügt über die Zentralstaatsanwaltschaft beim Vorwurf von Kinder- und Jugendpornografie für ganz Niedersachsen. Dort werden alle Kinder- und Jugendpornografieverfahren in Niedersachen gebündelt. Auch in diesem Deliktsfeld verfügen wir über jahrelange Expertise und Erfahrung. Diese ist zwingend notwendig, da die Staatsanwaltschaft Hannover über Spezialdezernate verfügt. Das bedeutet, sämtliche kinder- und jugendpornografischen Strafverfahren in Niedersachsen werden durch die Staatsanwaltschaft Hannover erledigt, die insoweit mit Staatsanwälten besetzt ist, die sich mit keinem anderen Deliktsfeld beschäftigen. Aufgrund dieser Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft ist es unserer Überzeugung nach, unabdingbar als Beschuldigter auch einen entsprechend spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Unser Ansatz ist es, beim Vorwurf einer Sexualstraftat durch frühe Mandatierung, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Dies funktioniert nur, wenn man nach Akteneinsicht die Akte akribisch studiert und jede Schwäche der belastenden Aussage, insbesondere bei den komplexen Aussage-gegen-Aussage-Situationen geltend macht. So konnten wir in der Vergangenheit vielfach die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer Anklage abhalten und somit eine unangenehme öffentliche und kostenintensive Hauptverhandlung für unsere Mandanten im Sexualstrafrecht verhindern.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hannover anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hannover anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
  • Landgericht Hannover
  • Amtsgericht Hannover
  • Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
  • Amtsgericht Springe
  • Amtsgericht Wennigsen
  • Amtsgericht Hameln
  • Amtsgericht Burgwedel