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 Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in 
 Hannover

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.

  • Schneller persönlicher Termin in Hannover
  • Besondere Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Langjährige Erfahrung & Expertise
  • Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
  • Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Hannoveraner Standort.

Dr. Hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für
Strafrecht

Dr. Hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für
Strafrecht

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Rechtsanwalt Albrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

Christian Albrecht Anwalt Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht und ihr Team verteidigen bundesweit beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Der gebürtige Hannoveraner Strafverteidiger Dr. Hennig steht Ihnen auch beim Vorwurf einer Sexualstraftat in Hannover oder im Raum Hannover mit seiner langjährigen Expertise und Erfahrung zur Verfügung. Ebenfalls vertritt Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht sie beim Vorwurf einer Straftat in Hannover und Umgebung.

Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat in Hannover (z. B. sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kinderpornografie) erhalten haben, sollten Sie umgehend einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger konsultieren. Machen Sie gegenüber Ermittlungsbeamten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und keinerlei Aussage. Wir können bei einem Sexualstrafverfahren bundesweit, also auch in Hannover, noch am selben Tag, den Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht beantragen.

In einem persönlichen Gespräch am Telefon oder auch gerne vor Ort in unserem Standort in der Königsstraße in Hannover, nahe bei den Gerichten, legen wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie fest. Idealerweise zielt diese auf die Einstellung des Strafverfahrens vor Anklageerhebung ab. Wir können bereits auf eine Vielzahl von erfolgreich verteidigten Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken. Hier finden Sie eine Auswahl von unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht.

Hannover verfügt über die Zentralstaatsanwaltschaft beim Vorwurf von Kinder- und Jugendpornografie für ganz Niedersachsen. Dort werden alle Kinder- und Jugendpornografieverfahren in Niedersachen gebündelt. Auch in diesem Deliktsfeld verfügen wir über jahrelange Expertise und Erfahrung. Diese ist zwingend notwendig, da die Staatsanwaltschaft Hannover über Spezialdezernate verfügt. Das bedeutet, sämtliche kinder- und jugendpornografischen Strafverfahren in Niedersachsen werden durch die Staatsanwaltschaft Hannover erledigt, die insoweit mit Staatsanwälten besetzt ist, die sich mit keinem anderen Deliktsfeld beschäftigen. Aufgrund dieser Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft ist es unserer Überzeugung nach, unabdingbar als Beschuldigter auch einen entsprechend spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Unser Ansatz ist es, beim Vorwurf einer Sexualstraftat durch frühe Mandatierung, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Dies funktioniert nur, wenn man nach Akteneinsicht die Akte akribisch studiert und jede Schwäche der belastenden Aussage, insbesondere bei den komplexen Aussage-gegen-Aussage-Situationen geltend macht. So konnten wir in der Vergangenheit vielfach die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer Anklage abhalten und somit eine unangenehme öffentliche und kostenintensive Hauptverhandlung für unsere Mandanten im Sexualstrafrecht verhindern.“

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hannover anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hannover anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Landgericht Hannover
  • Amtsgericht Hannover
  • Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
  • Amtsgericht Springe
  • Amtsgericht Wennigsen
  • Amtsgericht Hameln
  • Amtsgericht Burgwedel