In Düsseldorf an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Düsseldorf an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
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Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Düsseldorfer Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Düsseldorf
Das Team von H/T Defensio Strafverteidiger verteidigt Sie engagiert in ganz Nordrhein-Westfalen, sowie in der Landeshauptstadt und dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Mit dem Standort in Düsseldorf erweitern Kanzleigründer und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Partner und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Präsenz in NRW weiter, denn wir sind bereits in Köln, Dortmund, Münster und Bonn für Sie da.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Düsseldorf erhalten? Dann raten wir Ihnen, unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und keine Angaben zur Sache zu machen. Nur so können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Auch wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung in Düsseldorf stattgefunden hat, können Sie uns umgehend beauftragen. Wir beantragen Akteneinsicht und sagen noch am selben Tage den Vernehmungstermin bei der Polizei ab.
Mit einem falschen Satz können Sie eine ungünstige Situation schaffen, ohne es zu merken oder aber ein einzelnes Tatbestandsmerkmal als unstreitig stellen, was ansonsten möglicherweise nur schwer nachweisbar gewesen wäre. Mit unüberlegten Aussagen können viele Verteidigungschancen aufs Spiel gesetzt werden, was nicht von Vorteil für Sie ist. Erst mit vollumfänglicher Akteneinsicht, die wir für Sie beantragen, kann eine individuelle und akkurat herausgearbeitete Verteidigungsstrategie entworfen werden.
Höchste Spezialisierung und Expertise nötig beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Wer nicht über die entsprechende Spezialisierung und Expertise in der Aussagepsychologie und im umfassend reformierten Sexualstrafrecht verfügt, wird nicht alle Verteidigungschancen ausloten können. Unsere Experten im Sexualstrafrecht sind genau auf die Aussagepsychologie und Aussage gegen Aussage Situation geschult und spezialisiert. Mit uns haben Sie echte Experten auf diesem Gebiet an Ihrer Seite. Unser Ansatz: Jede Möglichkeit auf Einstellung des Verfahrens zur Abwendung einer Gerichtsverhandlung nutzen und Ihnen den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens bieten. Hier finden Sie eine Liste unserer aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„In der Strafverteidigung setzen wir uns täglich für die Rechte unserer Mandanten mit Kampfgeist und höchstem Engagement ein. Wir kämpfen für Sie und ein faires Verfahren. Mit Akribie und höchster fachlicher Spezialisierung können wir das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen. Dafür geben wir stets 100 Prozent.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Düsseldorf
- Landgericht Duisburg
- Landgericht Kleve
- Landgericht Krefeld
- Landgericht Mönchengladbach
- Landgericht Wuppertal
- Amtsgerichten Düsseldorf
- Amtsgericht Langenfeld
- Amtsgericht Neuss
- Amtsgericht Ratingen
- Amtsgericht Duisburg
- Amtsgericht Duisburg-Hamborn
- Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
- Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
- Amtsgericht Oberhausen
- Amtsgericht Wesel
- Amtsgericht Emmerich am Rhein
- Amtsgericht Kleve
- Amtsgericht Geldern
- Amtsgericht Rheinberg
- Amtsgericht Moers
- Amtsgericht Krefeld
- Amtsgericht Kempen
- Amtsgericht Nettetal
- Amtsgericht Erkelenz
- Amtsgericht Grevenbroich
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
- Amtsgericht Viersen
- Amtsgericht Mettmann
- Amtsgericht Remscheid
- Amtsgericht Solingen
- Amtsgericht Velbert
- Amtsgericht Wuppertal