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Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Kindesmissbrauch 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

 

Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seiner zum Tatzeitpunkt 11 bzw. 12-jährigen Stieftochter verschiedene Sexstellungen gezeigt, sie mit den Fingern in ihrem Intimbereich angefasst sowie sie dazu bewegt haben, seinen Penis anzufassen und ihn sexuell zu befriedigen. Rechtsanwältin Mayer konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen keinesfalls  glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.