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Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Vergewaltigung  

Ergebnis: Freispruch 

Wo: Landgericht Lübeck 

 

In einem bizarren Sexualstrafverfahren hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Verteidigung in der Berufung übernommen. In der ersten Instanz gab es eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über 2 Jahren. Dr. Hennig änderte die gescheiterte Strategie radikal. Statt einer Einlassung wurde geschwiegen. Zudem beauftragte der auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt im sog. Selbstladeverfahren eine aussagepsychologische Gutachterin. Diese stellte fest, dass nicht von einer erlebnisbasierten Aussage der Nebenklägerin auszugehen ist. Die Nebenklägerin hatte behauptet der Mandant habe sie vergewaltigt. Naheliegender ist, dass sie dies erfunden hat, um nicht zugeben zu müssen, dass sie mit dem Mann ihrer Schwester – unserem Mandanten –  einvernehmlichen Sex hatte.