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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Spezialisierte Strafverteidiger auf das Sexualstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und ihr Team verteidigen bundesweit Mandanten im Sexualstrafverfahren.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache; dies gilt umso mehr beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Mittlerweile selbstverständlich sollte es sein, dass Sie beim Vorwurf einer Straftat einen spezialisierten ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt und keinen Generalisten beauftragen.

 

Beim Vorwurf einer Sexualstraftat ist hingegen eine weitere Spezialisierung erforderlich und geboten. Nicht nur weil die Staatsanwaltschaft in aller Regel spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate führen, ist erforderlich, dass Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat ebenfalls hochspezialisiert ist. Sonst gibt es keine Augenhöhe; keine Waffengleichheit.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Verteidigung im Sexualstrafverfahren in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Berufung und Revision im Sexualstrafrecht). Ständige Weiterbildung, hervorragende Kenntnisse in der Aussagepsychologie und umfangreiche Praxiserfahrung aber auch Kampfgeist und Hartnäckigkeit prägen die Arbeit von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Verteidigerteam in Sexualstrafrecht.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren ist nicht nur unser Beruf, sondern unsere Berufung. Wir kämpfen engagiert und hartnäckig an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Insbesondere Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und schwierige Fäll sind für unsere tägliche Arbeit im Sexualstrafrecht prägend.“

Weil 100 Prozent nicht genug sind, wenn es für Sie um „Alles“ geht

Wer dem Vorwurf einer Sexualstraftat ausgesetzt ist, für den steht häufig seine soziale und berufliche Existenz, aber auch die Freiheit auf dem Spiel.

Wir wissen um diese Verantwortung und setzen unsere jahrelange Expertise im Sexualstrafrecht ausschließlich im Interesse unserer Mandanten ein. In einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren konnten wir in den letzten Jahren allein durch schriftliche Anträge im Ermittlungsverfahren eine Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Und dies, obwohl die Ermittlungsbehörden den Beschuldigtenstatus vorher bestimmt haben und ein Verfahren eingeleitet haben.

Mit umfangreichen, schriftlichen Anträgen basierend auf der Rechtsprechung zur Aussagepsychologie nehmen wir dezidierte und kritische Analysen der Belastungsaussagen vor. So erzeugen wir eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft, die diese vielfach von einer Anklageerhebung abhält. Anders als viele Rechtsanwälte, nehmen wir ausschließlich Verfahren an, die exakt unserem Spezialisierungsprofil im Strafrecht und Sexualstrafrecht entsprechen. Nur so ist die bestmögliche Verteidigung unserer Mandanten in allen Verfahrensstadien gewährleistet.

Nine-to-five, Mittelmaß oder bloß ein durchschnittlicher Anspruch sind für uns Fremdworte. Höchste Perfektion und Spezialisierung in allen Handlungsschritten sind tägliche Leitmaxime unserer Verteidigerarbeit, insbesondere im Sexualstrafverfahren.

 

Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen Gesprächstermin an unseren Standorten in Hamburg, Kiel, Lübeck, Hannover und Lüneburg.

Auch eine telefonische Erstberatung, insbesondere, wenn Sie nicht in Norddeutschland leben, ist möglich. Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.