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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Untersuchungshaft bei einer Sexualstraftat

In vielen Fällen droht im Sexualstrafrecht die Untersuchungshaft. Während der Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung, gleichwohl sind Sie auf sehr einschneidende Weise in Ihrer Freiheit beraubt. Auf keinen Fall sollten Sie auf die Auswahl eines Pflichtverteidigers durch das Gericht vertrauen. Gerichte neigen häufig dazu besonders bequeme Verteidiger, sog. „Verurteilungsbegleiter“ auszuwählen. Sie haben das Recht, selbst einen Anwalt auszuwählen, der sich dann ggf. als sog. Wahlpflichtverteidiger oder eben auch ausschließlich als Wahlverteidiger legitimieren kann.

 

Als Angehörige eines Beschuldigten, der in Untersuchungshaft befindet, können Sie uns jederzeit vertrauensvoll kontaktieren. Wir besorgen umgehend eine Besuchserlaubnis und besuchen den Beschuldigten umgehend in der Justizvollzugsanstalt. In den letzten Jahren haben wir im Sexualstrafrecht aber auch im gesamten Strafrecht vielfach Beschuldigte in Untersuchungshaft erfolgreich verteidigt. Die wichtigsten Haftanstalten unseres Arbeitsfeldes sind die JVA Hamburg, JVA Neumünster, JVA Lübeck, JVA Kiel, JVA Flensburg und die JVA Hannover.

Anschließend prüfen wir, ob wir gegen die Untersuchungshaft erfolgsversprechend vorgehen können. Dies ist entweder möglich durch eine sog. Haftprüfung nach § 117 StPO oder eine Beschwerde. In vielen Fällen lässt sich auch ohne ein Geständnis die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls erreichen. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen eine Strategie, wie wir den Haftgründen (Flucht, Fluchtgefahr, im Sexualstrafrecht sehr häufig: Wiederholungsgefahr, Verdunklungsgefahr) effektiv entgegentreten können. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team und insbesondere der auf U-Haft-Sachen spezialisierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Albrecht werden Ihnen schnellstmöglich zur Seite stehen und Sie in der Untersuchungshaft besuchen!

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

​Vereinbaren Sie einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin. In der Regel können Sie mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem anderen Kollegen aus dem sexualstrafrechtlichen Dezernat bereits am Tag Ihrer Kontaktaufnahme oder am Folgetag sprechen. Unsere persönlichen und unverbindlichen Erstgespräche finden vor Ort oder via Video-Call und auf Wunsch auch telefonisch statt.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.