Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verdachts der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hagen
Dem Mandanten wurde die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger vorgeworfen. Er soll seinen 14-jährigen Sohn und dessen gleichaltrige Freundin bei ersten sexuellen Kontakten beobachtet und ihnen Kondome angeboten haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte zunächst herausgearbeitet werden, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Außerdem erfüllt das Verhalten des Mandanten nicht den Tatbestand des § 180 StGB. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.