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Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch anderer Personen

Die häufigsten Missbrauchsdelikte sind sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Es gibt aber auch andere Missbrauchstatbestände, die regelmäßig neben der sexuellen Handlung an eine überlegene Stellung des Täters gegenüber dem Missbrauchten anknüpfen. Folgende Tatbestände sind von Bedeutung:

 

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Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und unverbindlichen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.