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In Hamburg an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Hamburg an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Hamburger Standort.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Hamburg

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen bei Sexualstrafsachen bundesweit, vor allem aber im Einzugsgebiet der Metropolregion Hamburg. Mit unserem Standort nahe der Elbphilharmonie, mitten in der Elbmetropole, stehen wir Ihnen jederzeit für ein unverbindliches und persönliches Erstgespräch vor Ort in Hamburg zur Verfügung.

Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Hamburg erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Wir können noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Auch wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird. Diese haben Sie offenbar schon als Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat in Hamburg eingeordnet.

In den vergangenen Jahren konnten wir bei einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren in Hamburg eine Gerichtsverhandlung durch einen umfangreichen Antrag und/ oder mündliche Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine Eintragung im Führungszeugnis abwenden. Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch. Mit der entsprechenden Kenntnis zur Aussagepsychologie und zu den Tatbeständen des Sexualstrafrechts streiten wir unnachgiebig für die Unschuldsvermutung. Nur bei früher Mandatierung können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Es besteht dann Möglichkeit mit entsprechenden Schriftsätzen eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft aufzubauen, die häufig dazu führt, dass das Verfahren auch bei schwersten Vorwürfen eingestellt wird.

Gerade in Hamburg ist spätestens seit den sog. Silvesterprozessen – hier konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken – ein besonderes Verfolgungsinteresse im Sexualstrafrecht zu verzeichnen. In Hamburg existieren spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate bei der Staatsanwaltschaft. Dem können Sie nur gegenübertreten, wenn Ihr Verteidiger über die entsprechende Erfahrung und Expertise im Sexualstrafrecht verfügt. Idealerweise können Besonderheiten in Hamburg aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in die Mandatsarbeit einfließen. Unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht haben wir hier für Sie aufgelistet.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Hamburg gehört zu den wichtigsten Standorten unserer spezialisierten Strafrechtskanzlei. Gerade in Hamburg betreuen wir eine Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Expertise und Erfahrung. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Absolute Diskretion, Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit sind die Leitmaximen unseres täglichen Handelns bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Landgericht Hamburg
  • Amtsgericht Hamburg- Mitte
  • Amtsgericht Hamburg- Altona
  • Amtsgericht Hamburg- St. Georg
  • Amtsgericht Hamburg- Barmbek
  • Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
  • Amtsgericht Hamburg- Blankenese
  • Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
  • Amtsgericht Hamburg- Harburg

Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:

  • Amtsgericht Norderstedt
  • Amtsgericht Ahrensburg
  • Amtsgericht Itzehoe
  • Amtsgericht Tostedt