In Hamburg an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
In Hamburg an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
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Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de

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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Hamburger Standort.
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Hamburg
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Hamburg erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Auch wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird. Diese haben Sie offenbar schon als Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat in Hamburg eingeordnet.
In den vergangenen Jahren konnten wir bei einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren in Hamburg eine Gerichtsverhandlung durch einen umfangreichen Antrag und/ oder mündliche Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine Eintragung im Führungszeugnis abwenden. Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch. Mit der entsprechenden Kenntnis zur Aussagepsychologie und zu den Tatbeständen des Sexualstrafrechts streiten wir unnachgiebig für die Unschuldsvermutung. Nur bei früher Mandatierung können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Es besteht dann Möglichkeit mit entsprechenden Schriftsätzen eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft aufzubauen, die häufig dazu führt, dass das Verfahren auch bei schwersten Vorwürfen eingestellt wird.
Gerade in Hamburg ist spätestens seit den sog. Silvesterprozessen – hier konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken – ein besonderes Verfolgungsinteresse im Sexualstrafrecht zu verzeichnen. In Hamburg existieren spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate bei der Staatsanwaltschaft. Dem können Sie nur gegenübertreten, wenn Ihr Verteidiger über die entsprechende Erfahrung und Expertise im Sexualstrafrecht verfügt. Idealerweise können Besonderheiten in Hamburg aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in die Mandatsarbeit einfließen. Unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht haben wir hier für Sie aufgelistet.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Hamburg gehört zu den wichtigsten Standorten unserer spezialisierten Strafrechtskanzlei. Gerade in Hamburg betreuen wir eine Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Expertise und Erfahrung. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Absolute Diskretion, Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit sind die Leitmaximen unseres täglichen Handelns bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Hamburg
- Amtsgericht Hamburg- Mitte
- Amtsgericht Hamburg- Altona
- Amtsgericht Hamburg- St. Georg
- Amtsgericht Hamburg- Barmbek
- Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
- Amtsgericht Hamburg- Blankenese
- Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg- Harburg
Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Tostedt