open menu

Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Was tun bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme?

 

Im Sexualstrafrecht erfahren Beschuldigte vielfach von dem gegen Sie gerichteten Strafverfahren nicht erst durch eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, sondern durch eine überraschende Hausdurchsuchung. Diese finden in der Regel früh am Morgen statt und stellen einen einschneidenden Eingriff in die Privats- oder Intimsphäre dar. Hausdurchsuchungen werden bisweilen schon bei einfachen Sexualdelikten, wie einem sexuellen Übergriff oder der sexuellen Nötigung aber auch beim Vorwurf heimlicher Bildaufnahmen durchgeführt. Am häufigsten finden Hausdurchsuchungen beim Vorwurf des Kindesmissbrauchs und des Besitzes oder Verbreitens kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) statt.

Beschlagnahmt werden im Rahmen der Hausdurchsuchungen in der Regel sämtliche Datenträger, bisweilen auch Kleidungsstücke. Zu den Datenträgern gehören nicht nur Fest-PCs, Festplatten, USB-Sticks und Laptops, sondern auch Smartphones und andere Handys.

 

Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?

Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und seien Sie kooperativ. Kooperativ heißt nicht, dass Sie sich auf etwaige Vernehmungsangebote der Polizei einlassen. Die wichtigste Regel bei einer Hausdurchsuchung: Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch! Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache! Antworten Sie auch nicht auf versteckte Fragen! Sagen Sie sofort, dass Sie einen Anwalt beauftragen wollen und keine Angaben zur Sache machen! Machen Sie dies auch nicht, wenn die Polizei behauptet, dies habe Vorteile für Sie. Das ist eine Lüge! Rechtswidriges Polizeihandeln ist in Deutschland keine Ausnahme, sondern Alltag! Das Versprechen von Vorteilen durch die Polizei ist eine explizit verbotene Vernehmungsmethode nach § 136a StPO!

Kooperativ sein heißt also, dass Sie sich ausweisen, Ruhe bewahren und keine Aggressionen gegenüber den Ermittlungsbeamten zeigen. Bleiben Sie aber bei der Durchsuchung anwesend und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss (vielfach als Durchsuchungsbefehl bezeichnet) zeigen.

Unterschreiben Sie nichts! Dazu sind Sie, entgegen der Behauptung vieler Polizeibeamter, nicht verpflichtet! Widersprechen Sie mündlich und schriftlich der Beschlagnahme aller Gegenstände. Polizisten behaupten regelmäßig, Sie würden die Gegenstände schneller zurückerhalten, wenn Sie der Beschlagnahme nicht widersprechen. Das ist in aller Regel falsch. Dadurch, dass Sie der Mitnahme widersprechen wird die Sicherstellung zur Beschlagnahme und es muss eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden. Dies kann von Vorteil sein. Sollten Sie dies anders gemacht haben, können wir dennoch für Sie nachträglich widersprechen.

Bestehen Sie darauf, umgehend einen Anwalt kontaktieren zu dürfen. Melden Sie sich bei uns, am besten schon während der Durchsuchung, spätestens umgehend nach dieser. Wir können dann auch direkt vor Ort, mit dem Ermittlungsführer sprechen und uns so mündlich zur Akte legitimieren. Außerdem können wir Ihnen am Telefon zur Seite stehen und Ihre Fragen beantworten. Zur Sache sollten wir allerdings am Telefon in Gegenwart der Polizei nicht telefonieren.

Wenn bei Ihnen durchsucht wird, haben Sie sowohl Staatsanwaltschaft als auch in der Regel ein Ermittlungsrichter und die Polizei als Beschuldigten eingestuft. Gegen Sie wird in einem Sexualstrafverfahren mit Hochdruck ermittelt. Spätestens jetzt müssen Sie einen versierten auf das Sexualstrafrecht versierten Strafverteidiger einschalten, um alle Verteidigungschanen zu wahren.

Im Anschluss können wir uns darum kümmern, dass das Verfahren möglichst durch schriftlichen Antrag eingestellt wird, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Ebenfalls können wir prüfen, ob eine zeitnahe Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände möglich ist.

Checkliste Durchsuchung: Wie soll ich mich verhalten?

  • Ruhe bewahren und Pflichtangaben zu den Personalien machen
  • Keinerlei Aussage zur Sache machen; auf Fragen der Polizisten der Sache nicht antworten
  • Sofort einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren
  • Beschlagnahme widersprechen
  • Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen
  • Keine Unterschriften leisten
  • Während der Durchsuchung anwesend sein
  • Kopie über die beschlagnahmten Gegenstände aushändigen lassen
  • Keine Fragen an die Polizeibeamten richten (dies kann verräterisch wirken)
 

Kontaktieren Sie uns bei H/T Defensio

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Sexualstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.