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Ratschläge beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Was tun bei Falschbeschuldigung?

Viele unserer Mandanten sind unschuldig. Die Vorwürfe reichen vom sexuellen Übergriff über die sexuelle Nötigung bis zur Vergewaltigung oder dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Häufig geht es auch um den Vorwurf des Besitzes oder Erwerbs kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) oder aber heimliche Bildaufnahmen.

 

Insbesondere für Unschuldige ist es wichtig, zum Tatvorwurf zu schweigen! Dieser Rat wird Ihnen jeder gute Strafverteidiger erteilen. Mit einer Aussage verschlechtern Sie die Verteidigungschancen erheblich, denn ihre Aussage wird nicht immer so aufgenommen, wie Sie sich das vorstellen. Mit nur einem falschen Satz können Sie ungünstige Indizien oder sogar ein einzelnes Tatbestandsmerkmal untermauern, die möglicherweise gar nicht nachweisbar gewesen wäre. Sie haben das Recht zu Schweigen und sollten hiervon dringend Gebrauch machen! Gerade Unschuldige neigen aber dazu, möglichst schnell bei der Polizei den Sachverhalt richtig stellen zu wollen. Wenn Sie allerdings Opfer einer Hausdurchsuchung geworden sind oder aber eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, dann haben Sie die Strafverfolgungsbehörden bereits als Beschuldigten eingestuft. Das Gespräch dient regelmäßig Ihrer Überführung.

Ein Schweigen darf und wird hingegen niemals gegen Sie gewertet werden. Das erste, was ein Polizeibeamter in einer Vernehmungssituation machen muss, ist Sie darüber zu belehren, dass Sie das Recht haben zu schweigen und einen Anwalt zu beauftragen. Daher müssen Sie einer Vorladung nicht Folge leisten. Wir können für Sie noch am Tag Ihres Anrufs bei uns den Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht beantragen!

Irrtümlich glauben Unschuldige häufig, dass keine Beweise gegen Sie vorlägen, da es ja nur eine belastende und zudem unzutreffende Aussage gibt. Diese Aussage ist aber im Strafprozess ein anerkanntes Beweismittel. In einem ganz großen Teil der Sexualstrafverfahren liegt nur ein einziges Beweismittel vor, nämlich die belastende Aussage der Anzeigenerstatterin oder des Anzeigenerstatters. Gerade in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen neigen allerdings Staatsanwaltschaften zur Anklage und Gerichte zu Verurteilung.

Dennoch gibt es viele Chancen, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Unsere besondere Spezialisierung liegt darin, im Ermittlungsverfahren zu agieren, um so eine Gerichtsverhandlung abzuwenden. Dies ist uns in den vergangenen Jahren vielfach auch bei schwersten Vorwürfen, wie beispielsweise der Vergewaltigung oder dem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern gelungen. Nach Akteneinsicht beginnt die Arbeit des auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

Unser Ansatz ist es, nach Akteneinsicht die Akte akribisch durchzuarbeiten und häufig anhand von aussagepsychologischen Kriterien und der hierzu bestehenden umfangreichen Rechtsprechung dezidiert die Belastungsaussage oder die Belastungsaussagen anzugreifen. Dies setzt Expertise, ständige Fortbildung und vor allem jahrelange Erfahrung voraus.

Selbstverständlich sollte in der heutigen Zeit sein, dass Sie bei einem Vorwurf einer Straftat einen Rechtsanwalt kontaktieren, der über den Titel Fachanwalt für Strafrecht verfügt oder aber ausschließlich im Strafrecht tätig ist. Lesen Sie hier mehr dazu, was einen guten Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat ausmacht. Aber auch innerhalb des Strafrechts sollte eine besondere Fokussierung des Sexualstrafrechts erfolgt sein. Nur wer schwerpunktmäßig in diesem Gebiet tätig ist, verfügt über die Erfahrung und Routine, die es ermöglicht, jede Verteidigungschance im Ermittlungsverfahren fruchtbar zu machen.

In einigen geeigneten Fällen können wir nach Akteneinsicht schriftlich eine Aussage unserer Mandanten präsentieren. Dies ist allerdings höchst selten notwendig. Vielmehr kommt es darauf an, anhand von Rechtsprechung und Literatur zu argumentieren, warum die bestehenden Indizien und die gegen Sie gerichtete Aussage nicht für eine Anklageerhebung ausreichen! Mit solch umfangreichen Einstellungsanträgen (auch genannt Schutzschrift oder Verteidigungsschrift), bei der der gesamte Sachverhalt nach Aktenlage aufbereitet wird, konnten wir in den vergangenen Jahren in vielen Fällen die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts erwirken. Dies bedeutet, dass das Strafverfahren (ohne jede Sanktion und ohne eine Eintragung im Führungszeugnis, ohne Eintragung im Zentralregister und vor allem ohne eine belastende und öffentliche Hauptverhandlung) eingestellt wird. Der Einstellungsantrag wird selbstverständlich vorher mit dem Mandanten abgestimmt und freigegeben.

Solche erfolgreichen Einstellungsanträge unter Ausschöpfung aller Verteidigungschancen, basierend auf einer gemeinsamen und individuellen mit dem Mandanten abgestimmten Verteidigungsstrategie, bieten wir bundesweit im Sexualstrafrecht an und können dabei in jedem Mandat auf unser schlagkräftiges Team und unserer umfangreichen Erfahrung in jedem Deliktsfeld des Sexualstrafrechts profitieren.

Gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen im Sexualstrafrecht sollten Sie umgehend einen entsprechend spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren! Hartnäckigkeit, fachliche Exzellenz, Akribie und absolute Diskretion sind die Leitmaxime unseres täglichen Handelns!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Gut ist oft der Feind des Besseren. Unser Anspruch im Sexualstrafrecht ist es nicht nur gut oder adäquat zu verteidigen, sondern exzellent das bestmögliche Ergebnis unnachgiebig und hartnäckig durchzusetzen! Wir sind ausschließlich dem Mandanteninteresse verpflichtet.“

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor Ort oder aber in einem persönlichen Gespräch am Telefon zur Verfügung. Noch am selben Tag können wir für Sie den polizeilichen Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht beantragen. Wir freuen uns darauf, Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch kennenzulernen.

 

Sie haben noch Fragen zum Sexualstrafrecht?

​Vereinbaren Sie einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin. In der Regel können Sie mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder einem anderen Kollegen aus dem sexualstrafrechtlichen Dezernat bereits am Tag Ihrer Kontaktaufnahme oder am Folgetag sprechen. Unsere persönlichen und unverbindlichen Erstgespräche finden vor Ort oder via Video-Call und auf Wunsch auch telefonisch statt.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Sexualstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.