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In Münster an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

In Münster an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Standort in Münster.

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Münster

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

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Christian Albrecht

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Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Das Defensio-Strafverteidigerteam unter Leitung der Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Christian Albrecht, vertritt Sie mit Expertise in Münster und ganz Nord-Rhein-Westfalen.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Münster und Umgebung erhalten haben, melden Sie sich bei uns um auf Wunsch einen schnellen Termin, entweder telefonisch, digital oder persönlich in der Innenstadt in Münster zu erhalten.

Wir raten Ihnen: Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei! Vor allem nicht, wenn Sie unschuldig sind. Wir sagen den Vorladungstermin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht!

Wir blicken bereits auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Sexualstrafrechts zurück und haben bereits in unzähligen Verfahren mit einem umfangreichen und gut begründeten Antrag sowie einer aussagepsychologischen Analyse die Einstellung des Verfahrens erreichen können. Eine Auswahl an unseren aktuellen Erfolgen im Sexualstrafrecht finden Sie hier aufgelistet. Das Verhindern einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht ist vor allem im Sexualstrafrecht das oberste Ziel.

Wir stehen Ihnen jederzeit für ein unverbindliches, persönliches oder telefonisches Erstgespräch in Münster zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Wir stellen uns nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Wir stellen uns die Frage, wie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreichen können. Strafverteidigung ist Kampf um die Recht des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

 

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

 

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Münster anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Münster anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Landgericht Münster
  • Amtsgericht Ahaus
  • Amtsgericht Ahlen
  • Amtsgericht Beckum
  • Amtsgericht Bocholt
  • Amtsgericht Borken
  • Amtsgericht Coesfeld
  • Amtsgericht Dülmen
  • Amtsgericht Gronau
  • Amtsgericht Ibbenbüren
  • Amtsgericht Lüdinghausen
  • Amtsgericht Münster
  • Amtsgericht Rheine
  • Amtsgericht Steinfurt
  • Amtsgericht Tecklenburg
  • Amtsgericht Warendorf