open menu

In einem landgerichtlichen Missbrauchsverfahren endete eine gut vorbereitete Strafmaßverteidigung erfolgreich mit der Aufhebung des Haftbefehls. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte eine vergleichsweise milde Strafe durchsetzen, die weit hinter dem Antrag des Oberstaatsanwalts zurück blieb. Er überzeugte das Gericht hinsichtlich eines entscheidenden Tatvorwurfs vom Vorliegen eines sogenannten minder schweren Falls – ebenfalls gegen den Willen der Staatsanwaltschaft. Mit dem Urteil ist für den bereits resozialisierten Angeklagten der Weg für eine Therapie, eine überschaubare Haftzeit und einen schnellen offenen Vollzug geebnet.

 

Vor allem aber wurde dem Antrag von Strafverteidiger Dr. Hennig auf Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls durch das Gericht entsprochen. Der Oberstaatsanwalt hatte die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Der erleichterte Mandant konnte mit dem Urteil den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.