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Gegen unseren Mandanten wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermittelt, nachdem das Jugendamt eine entsprechende Strafanzeige gestellt hatte. Unmittelbar hat sich der Mandant an uns gewandt und konnte mit Rechtsanwalt Albrecht in einem persönlichen Gesprächstermin die Verteidigungsstrategie klären. Dabei hat er von Beginn an die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe bestritten.

Unser Mandant musste sich den Anschuldigungen von Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesetzt sehen, er habe sexuelle Handlungen an einem Pflegekind vorgenommen.

 

Bei diesem Vorwurf drohen langjährige Haftstrafen

Die Ermittlungsakte wurde akribisch durchgearbeitet. Dabei wurden alle vor den Ermittlungsbehörden getätigten Aussagen auf Plausibilität und Motivation geprüft. Früh stellte sich heraus, dass es dem vermeintlich geschädigten Kind um eine Aufarbeitung der vergangenen erfahrenen Vernachlässigung durch die leibliche Mutter ging. Mit einer umfassenden aussagepsychologischen Analyse konnte Strafverteidiger Albrecht begründen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Dieser Antrag hat hatte Erfolg und das Verfahren wurde antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Unser Mandant ist überglücklich. Er muss weder die Strapazen einer Gerichtsverhandlung auf sich nehmen noch eine Eintragung im Zentralregister oder im Führungszeugnis hinnehmen. Einmal mehr sind wir stolz mit Akribie und Erfahrung dem zu Unrecht Beschuldigten eines Sexualdelikts zu seinem Recht verholfen zu haben.