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Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
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Dr. Jonas Hennig
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Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Münster und Umgebung erhalten haben, melden Sie sich bei uns um auf Wunsch einen schnellen Termin, entweder telefonisch, digital oder persönlich in der Innenstadt in Münster zu erhalten.
Wir raten Ihnen: Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei! Vor allem nicht, wenn Sie unschuldig sind. Wir sagen den Vorladungstermin für Sie ab und beantragen Akteneinsicht!
Wir blicken bereits auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Sexualstrafrechts zurück und haben bereits in unzähligen Verfahren mit einem umfangreichen und gut begründeten Antrag sowie einer aussagepsychologischen Analyse die Einstellung des Verfahrens erreichen können. Das Verhindern einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht ist vor allem im Sexualstrafrecht das oberste Ziel.
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Christoph Grabitz
Strafverteidiger
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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Wir stellen uns nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Wir stellen uns die Frage, wie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreichen können. Strafverteidigung ist Kampf um die Recht des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken.“
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
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