Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
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Bewertungen bei
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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Stuttgarter Standort.
Standort Stuttgart
Christophstraße 3
70178 Stuttgart
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig steht Ihnen als erfahrener Experte persönlich zur Seite. Dr. Hennig verfügt nicht nur über mehr als 10 Jahre Erfahrung, sondern ist auch Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht. Er vermittelt Fachanwälten für Strafrecht und angehenden Fachanwälten erprobte Praxis-Strategien im Rahmen der Verteidigung sexualstrafrechtlicher Vorwürfe.
Er und sein Team steht Ihnen kurzfristig für ein persönliches oder digitales Erstgespräch zur Verfügung – absolut diskret und unverbindlich.
Wir stehen an Ihrer Seite und setzen alles daran eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Egal ob schuldig oder unschuldig.
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter in Baden-Württemberg erhalten, gilt ohne Ausnahme:
Auch wenn eine Durchsuchung stattgefunden hat, stehen wir umgehend fest an Ihrer Seite.
Wir können:
- den Vorladungstermin bei der Polizei absagen
- Akteneinsicht beantragen
- frühzeitige auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken
Sexualstrafrecht in Baden-Württemberg- frühzeitige Verteidigung sichert alle Chancen
In den vergangenen Jahren konnten wir bundesweit und vor allem in Baden-Württemberg regelmäßig erreichen, dass die gegen unsere Mandanten geführten Ermittlungsverfahren
- eingestellt wurden
- Anklagen vermieden wurden
- belastende öffentliche Hauptverhandlungen entfielen
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es auf vertiefte Kenntnisse der Aussagepsychologie, eine präzise Analyse der Ermittlungsakten und strategisch gut durchdachte Schutzschriften an. Nur bei früher Mandatierung lassen sich alle Verteidigungschancen wahren.
Gleiches gilt bei Vorwürfen im Kontext von Kinder- oder Jugendpornografie, die immer besondere Expertise, Einfühlungsvermögen aber auch IT-Sachverstand voraussetzen.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – sonst nichts. Höchste Spezialisierung.
Unsere Kanzlei steht für:
- ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
- höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
- langjährige bundesweite Erfahrung
- absolute Diskretion und persönliche Betreuung
Ziel unserer Arbeit ist das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten durchzusetzen. Ihre Freiheit steht dabei an erster Stelle aber in der Regel können wir über den Erhalt der Freiheit hinaus eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlungen, Bestrafungen und Eintragungen im Führungszeugnis vermeiden.
Zudem stehen wir ganz persönlich und mit höchster Diskretion als starke Schulter an Ihrer Seite.
Strafverteidigung – sonst nichts! Höchste Spezialisierung!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Stuttgart ist ein strafrechtlich anspruchsvoller Standort. Sexualstrafverfahren werden hier mit großer Konsequenz verfolgt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die Erfahrung, psychologisches Verständnis und juristische Präzision vereint. Unser Ziel ist es stets, Gerichtsverhandlungen und öffentliche Verfahren zu vermeiden – mit absoluter Diskretion und maximalem Einsatz für unsere Mandantent.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn in Stuttgart bereits Anklage erhoben wurde?
Auch wenn bereits eine Anklage vorliegt, kämpfen wir konsequent für Ihre Rechte.
In Stuttgart erfolgen Anklagen insbesondere vor folgenden Gerichten:
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Amtsgericht Stuttgart
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Landgericht Stuttgart
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Oberlandesgericht Stuttgart
Wir entwickeln auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, mit dem klaren Ziel: Freispruch, Einstellung oder bestmögliches Ergebnis.



