In Halberstadt / Magdeburg sowie ganz Sachsen-Anhalt an Ihrer Seite – Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
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Standort Halberstadt
Wilhelm-Külz-Straße 9
38820 Halberstadt
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Halberstadt/Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ist für Betroffene regelmäßig existenzbedrohend. In Magdeburg, Halberstadt und ganz Sachsen-Anhalt werden Sexualstrafverfahren mit hoher Konsequenz geführt, häufig bereits im Ermittlungsstadium mit erheblichem Druck auf den Beschuldigten.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist Fachanwaltsausbilder im Sexualstrafrecht und verfügt über mehr als zehn Jahre in der Verteidigung bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen.
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter in Magdeburg, Halberstadt oder Sachsen-Anhalt erhalten, gilt ohne Ausnahme:
Wir können häufig noch am Tag Ihres Anrufs:
- den Vorladungstermin noch am Tag Ihres Anrufs absagen
- Akteneinsicht beantragen
- frühzeitige auf eine Verfahrensbeendigung hinwirken
Auch bei Unschuld sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Ermittlungsbehörden dies automatisch erkennen. Mit dem Beschuldigtenstatus hat bereits eine erste Einordnung gegen Sie stattgefunden.
Sexualstrafrecht in Sachsen-Anhalt – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
In Sachsen-Anhalt bestehen spezialisierte Zuständigkeiten bei Staatsanwaltschaften und Gerichten für Sexualstraftaten. Ermittlungsverfahren werden häufig konsequent und ohne Zurückhaltung geführt – oft auf Grundlage weniger belastender Aussagen oder anderer Ermittlungserkenntnisse.
In den vergangenen Jahren konnten wir auch in Verfahren aus Magdeburg, Halberstadt und dem gesamten Land Sachsen-Anhalt erreichen, dass:
- Ermittlungsverfahren eingestellt wurden
- Anklagen vermieden wurden
- belastende öffentliche Hauptverhandlungen entfielen
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es auf vertiefte Kenntnisse der Aussagepsychologie, eine präzise Analyse der Ermittlungsakten und strategisch aufgebaute Schriftsätze an. Nur bei früher Mandatierung lassen sich alle Verteidigungschancen wahren.
Gleiches gilt bei Vorwürfen im Kontext von Kinder- oder Jugendpornografie, die immer eine hochspezialisierte Verteidigung voraussetzen.
Unsere Kanzlei steht für:
- ausschließliche Strafverteidigung
- höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
- langjährige bundesweite Erfahrung
- absolute Diskretion und persönliche Betreuung
Ziel unserer Arbeit ist es stets, Gerichtsverhandlungen und Eintragungen im Führungszeugnis zu vermeiden.
Zudem stehen wir ganz persönlich mit höchster Diskretion an Ihrer Seite.
Strafverteidigung – sonst nichts! Höchste Spezialisierung!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Wir sind in Halberstadt, Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt für SIe da! Sexualstrafverfahren werden mit großer Konsequenz verfolgt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die Erfahrung, psychologisches Verständnis und juristische Präzision vereint. Unser Ziel ist es stets, Gerichtsverhandlungen und öffentliche Verfahren zu vermeiden – mit absoluter Diskretion und maximalem Einsatz für unsere Mandantent.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn in Halberstadt/Magdeburg bereits Anklage erhoben wurde?
In Berlin erfolgen Anklagen insbesondere vor folgenden Gerichten:
- Landgericht Magdeburg
- Amtsgericht Magdeburg
- Amtsgericht Halberstadt
- Amtsgericht Wernigerode
- Amtsgericht Oschersleben
- Amtsgericht Schönebeck
Wir entwickeln auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, mit dem klaren Ziel: Freispruch, Einstellung oder bestmögliches Ergebnis.



