In Berlin an Ihrer Seite – Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit
Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)
Schneller persönlicher Termin
Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Diskretion, Vertrauen, Exzellenz
Bewertungen bei
www.anwalt.de
1206 Bewertungen
Bewertungen bei
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595 Bewertungen
Was Mandanten über
uns sagen
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Berliner Standort.
Standort Berlin
Kurfürstendamm 96
10709 Berlin
Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht
in Berlin
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und sein Team verteidigen Mandanten in Sexualstrafverfahren bundesweit, mit besonderem Schwerpunkt auch im Raum Berlin und Brandenburg. Wir stehen Ihnen für ein persönliches oder digitales Erstgespräch jederzeit zur Verfügung, absolut diskret und unverbindlich.
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Berlin erhalten haben, gilt folgendes:
Wir können häufig noch am Tag Ihres Anrufs:
- den Vorladungstermin bei der Polizei absagen
- Akteneinsicht beantragen
- die Weichen für eine frühzeitige Verfahrensbeendigung stellen
Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von Ermittlungsbehörden automatisch erkannt wird. In der Regel liegt bereits eine tatbestandliche Vorfestlegung gegen Sie vor.
Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – Erfahrung in Berlin zählt
Berlin verfügt über spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate bei der Staatsanwaltschaft sowie besonders erfahrene Strafkammern. Verfahren werden häufig mit hoher Intensität und erheblichem Ermittlungsdruck geführt.
In den vergangenen Jahren konnten wir bundesweit zahlreiche Sexualstrafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren beenden, oftmals ohne Anklage und ohne öffentliche Hauptverhandlung. Durch strategisch aufgebaute Schriftsätze, vertiefte Kenntnisse der Aussagepsychologie und eine präzise Analyse der Aktenlage gelingt es häufig, eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft zu erzeugen, die zu Einstellungen führt, selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen.
Gerade bei Delikten wie:
ist eine frühe Mandatierung oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Strafverteidigung – sonst nichts! Höchste Spezialisierung!
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Berlin ist ein strafrechtlich besonders anspruchsvoller Standort. Sexualstrafverfahren werden hier mit großer Konsequenz verfolgt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die Erfahrung, psychologisches Verständnis und juristische Präzision vereint. Unser Ziel ist es stets, Gerichtsverhandlungen und öffentliche Verfahren zu vermeiden – mit absoluter Diskretion und maximalem Einsatz für unsere Mandantent.“
Sexueller Missbrauch
Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]
Sexuelle Nötigung
Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]
Sexueller Übergriff
Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]
Vergewaltigung
Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]
Kinderpornografie
Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]
Heimliche Bildaufnahmen
Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]
Was tun, wenn in Berlin bereits Anklage erhoben wurde?
In Berlin erfolgen Anklagen insbesondere vor folgenden Gerichten:
- Landgericht Berlin
- Amtsgericht Tiergarten
- Amtsgericht Berlin-Mitte
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
- Amtsgericht Berlin-Neukölln
- Amtsgericht Berlin-Lichtenberg
- Amtsgericht Berlin-Spandau
- Amtsgericht Berlin-Pankow
Wir entwickeln auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, mit dem klaren Ziel: Freispruch, Einstellung oder bestmögliches Ergebnis.



