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In Berlin an Ihrer Seite – Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)

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Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht

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Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Schneller persönlicher Termin

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Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen bei

www.anwalt.de

1206 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten über
uns sagen

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen digitalen oder persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Berliner Standort.

Standort Berlin
Kurfürstendamm 96
10709 Berlin

Ihre Anwälte im Sexualstrafrecht

in Berlin

dr-hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

gerhold-prof

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

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Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

gerhold-prof

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht stellt für Betroffene eine existenzielle Ausnahmesituation dar. In Berlin, mit seiner hohen Verfahrensdichte, spezialisierten Staatsanwaltschaften und medialer Sensibilität, ist eine frühzeitige, hoch spezialisierte Strafverteidigung entscheidend.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und sein Team verteidigen Mandanten in Sexualstrafverfahren bundesweit, mit besonderem Schwerpunkt auch im Raum Berlin und Brandenburg. Wir stehen Ihnen für ein persönliches oder digitales Erstgespräch jederzeit zur Verfügung, absolut diskret und unverbindlich.

Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Berlin erhalten haben, gilt folgendes:

Machen Sie konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns umgehend.

Wir können häufig noch am Tag Ihres Anrufs:

  • den Vorladungstermin bei der Polizei absagen
  • Akteneinsicht beantragen
  • die Weichen für eine frühzeitige Verfahrensbeendigung stellen

Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von Ermittlungsbehörden automatisch erkannt wird. In der Regel liegt bereits eine tatbestandliche Vorfestlegung gegen Sie vor.

 

Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – Erfahrung in Berlin zählt

Berlin verfügt über spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate bei der Staatsanwaltschaft sowie besonders erfahrene Strafkammern. Verfahren werden häufig mit hoher Intensität und erheblichem Ermittlungsdruck geführt.

In den vergangenen Jahren konnten wir bundesweit zahlreiche Sexualstrafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren beenden, oftmals ohne Anklage und ohne öffentliche Hauptverhandlung. Durch strategisch aufgebaute Schriftsätze, vertiefte Kenntnisse der Aussagepsychologie und eine präzise Analyse der Aktenlage gelingt es häufig, eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft zu erzeugen, die zu Einstellungen führt,  selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen.

Gerade bei Delikten wie:

ist eine frühe Mandatierung oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Strafverteidigung – sonst nichts! Höchste Spezialisierung!

berlin

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Berlin ist ein strafrechtlich besonders anspruchsvoller Standort. Sexualstrafverfahren werden hier mit großer Konsequenz verfolgt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die Erfahrung, psychologisches Verständnis und juristische Präzision vereint. Unser Ziel ist es stets, Gerichtsverhandlungen und öffentliche Verfahren zu vermeiden – mit absoluter Diskretion und maximalem Einsatz für unsere Mandantent.“

Sexueller Missbrauch

Missbrauchsdelikte wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Jugendlichen oder sexueller Missbrauch anderer Personen sind durchgehend mit hohen Strafen … [weiterlesen]

Sexuelle Nötigung

Genau wie § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB enthält § 177 Abs. 5 StGB eine sog. sexuelle Nötigung, wobei Absatz 5 deutlich schwerwiegender und mit einem deutlich erhöhten Strafrahmen … [weiterlesen]

Sexueller Übergriff

Im Rahmen der „Nein heißt Nein-Kampagne“ wurde das Sexualstrafrecht, insbesondere § 177 StGB umfassend reformiert und erweitert. Bisher strafloses, schwer fassbares … [weiterlesen]

Vergewaltigung

Die wohl wichtigste und bekannteste Regelung im Sexualstrafrecht ist die sog. Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 StGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Qualifikationstatbestand … [weiterlesen]

Kinderpornografie

Nach § 184b StGB ist Verbreitung, Erwerb und Besitz sog. kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) strafbar. Die Schreibweise differiert: Kinderpornographie oder … [weiterlesen]

Heimliche Bildaufnahmen

Größte Relevanz in der Praxis des Sexualstrafrechts hat in den letzten Jahren § 201a StGB erlangt. Geschütztes Rechtsgut ist der höchstpersönliche Lebensbereich … [weiterlesen]

Was tun, wenn in Berlin bereits Anklage erhoben wurde?

Auch wenn bereits eine Anklage vorliegt, kämpfen wir konsequent für Ihre Rechte.
In Berlin erfolgen Anklagen insbesondere vor folgenden Gerichten:
  • Landgericht Berlin
  • Amtsgericht Tiergarten
  • Amtsgericht Berlin-Mitte
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln
  • Amtsgericht Berlin-Lichtenberg
  • Amtsgericht Berlin-Spandau
  • Amtsgericht Berlin-Pankow

Wir entwickeln auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, mit dem klaren Ziel: Freispruch, Einstellung oder bestmögliches Ergebnis.