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Hamburg: 040 548 01 381
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Standorte
Sexualstrafverfahren in Bremen und Oldenburg
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Strafverteidiger Albrecht sowie das gesamte schlagkräftige Verteidigerteam stehen Ihnen für einen persönlichen Termin in unserem Bremer Standort im Herzen der Innenstadt, nahe bei den Gerichten, zur Verfügung.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat reißt den meisten Menschen den Boden unter den Füßen weg. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir sind für Sie da. Wir werden alles dafür tun Ihnen die Last des Strafverfahrens zu nehmen. Ziel ist es eine Gerichtsverhandlung durch gute Argumentation zu verhindern – die Juristen sprechen von einer Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.
Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat von der Polizei in Bremen/Oldenburg oder Umgebung erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und lassen Sie von uns den Termin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.
Anschließend legen wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie fest. In einem schriftlichen Antrag können wir vielfach dezidiert die belastende Aussage angreifen und die besondere Rechtsprechung zur Aussagepsychologie für Sie geltend machen. In der Vergangenheit konnten wir in vielen Sexualstrafverfahren durch schriftliche Anträge, Gerichtsverhandlungen abwenden und die Einstellung des Verfahrens durchsetzen.
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Tel: 0421 22 15 98 94
Sie erreichen uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).
Bei uns erhalten Sie schnell einen persönlichen Termin in Bremen. Vorab können Sie auf Wunsch noch am selben Tag mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Albrecht sprechen. Wir können umgehend für Sie Akteneinsicht beantragen und den polizeilichen Vorladungstermin absagen.