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Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
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Dr. Jonas Hennig
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Christian Albrecht
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Wenn Sie also eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei in Hamburg erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Auch wenn Sie unschuldig sind sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies von den Ermittlungsbehörden so gesehen wird. Diese haben Sie offenbar schon als Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat in Hamburg eingeordnet.
In den vergangenen Jahren konnten wir bei einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren in Hamburg eine Gerichtsverhandlung durch einen umfangreichen Antrag und/ oder mündliche Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung und damit auch eine Eintragung im Führungszeugnis abwenden. Dies auch bei schwersten Vorwürfen wie Kindesmissbrauch. Mit der entsprechenden Kenntnis zur Aussagepsychologie und zu den Tatbeständen des Sexualstrafrechts streiten wir unnachgiebig für die Unschuldsvermutung. Nur bei früher Mandatierung können alle Verteidigungschancen gewahrt werden. Es besteht dann Möglichkeit mit entsprechenden Schriftsätzen eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft aufzubauen, die häufig dazu führt, dass das Verfahren auch bei schwersten Vorwürfen eingestellt wird.
Gerade in Hamburg ist spätestens seit den sog. Silvesterprozessen – hier konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken – ein besonderes Verfolgungsinteresse im Sexualstrafrecht zu verzeichnen. In Hamburg existieren spezialisierte Sexualstrafrechtsdezernate bei der Staatsanwaltschaft. Dem können Sie nur gegenübertreten, wenn Ihr Verteidiger über die entsprechende Erfahrung und Expertise im Sexualstrafrecht verfügt. Idealerweise können Besonderheiten in Hamburg aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in die Mandatsarbeit einfließen.

Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Hamburg gehört zu den wichtigsten Standorten unserer spezialisierten Strafrechtskanzlei. Gerade in Hamburg betreuen wir eine Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Expertise und Erfahrung. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Absolute Diskretion, Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit sind die Leitmaximen unseres täglichen Handelns bei der Verteidigung im Sexualstrafrecht.“
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Hamburg
- Amtsgericht Hamburg- Mitte
- Amtsgericht Hamburg- Altona
- Amtsgericht Hamburg- St. Georg
- Amtsgericht Hamburg- Barmbek
- Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
- Amtsgericht Hamburg- Blankenese
- Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg- Harburg
Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Tostedt