Gesetzesänderung: Freiheitsstrafe beim Besitz nur eines kinderpornographischen Bildes droht

Gesetzesänderung: Freiheitsstrafe beim Besitz nur eines kinderpornographischen Bildes droht

Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder wurde der Strafrahmen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften im Juli 2021 erheblich angehoben. Das Gesetz meint mit Schriften auch und gerade Bilder und Videos. Nach der nun geltenden Fassung des § 184b Abs. 1 StGB wird ein Verstoß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet.