15.11.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dr. Hennig konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.