Aktuelle Erfolge
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in den Deliktgruppen: Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
WO? Staatsanwaltschaft Leipzig
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung
Unserer Mandantin wurde ein sexueller Übergriff gem. § 177 Abs. 1 StPO vorgeworfen. Sie soll den Anzeigenerstatter im Rahmen einer Diskussion zunächst versucht haben zu küssen und dann gezielt in den Schritt gefasst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Berührung im Schritt die strafrechtliche Erheblichkeitsgrenze des § 177 Abs. 1 StPO nicht erreichte. Sie erfolgte oberhalb der Bekleidung, war von kürzester Dauer und ohne jede Festigkeit. In Betracht kam allenfalls ein sexueller Übergriff nach § 184i StPO, wobei auch diesbezüglich ein hinreichender Tatverdacht erheblichen Zweifeln begegnete, wie Strafverteidiger Bartsch überzeugend herausarbeitete. Aufgrund der Umstände beantragte Strafverteidiger Bartsch eine Einstellung des Verfahrens. Dem folgte die Staatsanwaltschaft.
