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Sexualstrafrecht

Aktuelle Erfolge

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

15.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften

15.11.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dr. Hennig konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.

05.11.2025 – Einstellung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte

05.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

23.10.2025 – Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt

23.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen gegen Entgelt gehabt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Bartsch darstellen, dass zunächst bereits Zweifel an einer Täterschaft unseres Mandanten bestanden. Darüber hinaus war das junge Alter der Belastungszeugin auch nicht erkennbar. So gab sie an, sie sei bereits über 18 Jahre. Auch anhand ihres weiteren Verhaltens und äußeren Erscheinungsbild, konnte diese Behauptung nicht als falsch erkannt werden. Selbst bei Wahrunterstellung handelte unser Mandant somit nicht vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft Dresden folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

08.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern

08.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

27.09.2025 Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen

27.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

12.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs

12.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde ein sexueller Übergriff gem. § 177 Abs. 1 StPO vorgeworfen. Sie soll den Anzeigenerstatter im Rahmen einer Diskussion zunächst versucht haben zu küssen und dann gezielt in den Schritt gefasst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Berührung im Schritt die strafrechtliche Erheblichkeitsgrenze des § 177 Abs. 1 StPO nicht erreichte. Sie erfolgte oberhalb der Bekleidung, war von kürzester Dauer und ohne jede Festigkeit. In Betracht kam allenfalls ein sexueller Übergriff nach § 184i StPO, wobei auch diesbezüglich ein hinreichender Tatverdacht erheblichen Zweifeln begegnete, wie Strafverteidiger Bartsch überzeugend herausarbeitete. Aufgrund der Umstände beantragte Strafverteidiger Bartsch eine Einstellung des Verfahrens. Dem folgte die Staatsanwaltschaft.