Aktuelle Erfolge
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
16.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
16.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Zwickau
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
03.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
03.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
20.12.2025 Einstellung beim Vorwurf Besitz von kinderpornografischen Inhalten
20.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
23.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
23.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
15.11.2025
WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Dr. Hennig konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.
05.11.2025 – Einstellung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
05.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich




