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Aktuelle Erfolge

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

20.12.2025 Einstellung beim Vorwurf Besitz von kinderpornografischen Inhalten

20.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

23.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

23.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

15.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften

15.11.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dr. Hennig konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.

05.11.2025 – Einstellung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte

05.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.