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Sexualstrafrecht

Aktuelle Erfolge

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

20.12.2025 Einstellung beim Vorwurf Besitz von kinderpornografischen Inhalten

20.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Magdeburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über den Internetdienst Instagram kinderpornografische Inhalte ins Internet geladen und an ein anderen Instagram Account gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant die Videos an sich selbst übersendet hat, um diese zu melden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

16.12.2025 Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

16.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während eines Langstreckenfluges seine Sitznachbarin mehrfach am Oberschenkel gestreichelt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war und es sich allenfalls um unbewusste Bewegungen im Schlaf handelt. Die Reaktion des Mandanten auf die Konfrontation durch die Zeugin ließ darauf schließen, dass es zu den Berührungen nur unbewusst während des Schlafens gekommen war. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

23.11.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

23.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.